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06.02.2013
Leiharbeitnehmer bekommen Schaeffler-Aufschlag bis zum Grundentgelt Metall

Vereinbarung zur Leiharbeit abgeschlossen

Schaeffler-Gesamtbetriebsrat und Schaeffler-Konzernbetriebsrat haben am 4. Februar einstimmig eine konzernweite Vereinbarung über die Einsatzbedingungen von Leiharbeitnehmern im Schaeffler-Konzern gebilligt. Die Vereinbarung basiert auf den 2012 von der IG Metall erstmals durchgesetzten Tarifverträgen zum Einsatz von Leih-/Zeitarbeitnehmern für die Metall- und Elektroindustrie.

Mit der Einigung haben Betriebsräte, IG Metall und der Schaeffler-Konzern nach monatelangen Verhandlungen gemeinsam ein Ergebnis erzielt, das sich sehen lassen kann:

Schaeffler-Aufschlag von 1,25 bis 1,45 EUR pro Einsatzstunde

Leiharbeitnehmer in den Entgeltgruppen 1 bis 3 der Branchentarifverträge für die Zeitarbeit bekommen rückwirkend ab 1.1.2013 in den Schaeffler-Betrieben einen Aufschlag. Der Aufschlag ist nach Einsatzdauer gestaffelt. Bei durchschnittlich 130 Arbeitsstunden im Monat (aufs Jahr gerechnet) liegt der Aufschlag zwischen 162 EUR und 188 EUR monatlich.

Das Entgelt eines Leiharbeitnehmers bei Schaeffler setzt sich also aus drei Bestandteilen zusammen: a) Entgelt nach den Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche, b) Branchenzuschlag für die Metallindustrie (nach sechs Wochen Einsatz), c) Schaeffler-Aufschlag ab der ersten Einsatzstunde.

Der Schaeffler-Aufschlag wird gedeckelt, wenn der Leiharbeitnehmer das Grundentgelt der Entgeltgruppen 1 bis 3 des entsprechenden Flächentarifs für die Metallindustrie erreicht hat. Bei Standorten ohne Tarifbindung ist das Grundentgelt der ersten 3 Entgeltstufen des am Standort angewandten Vergütungssystems die Obergrenze für den Schaeffler-Aufschlag.

Einsatz über 24 Monate nur mit Zustimmung des Betriebsrats

Lange war die Übernahmeverpflichtung strittig. Schaeffler wollte größtmögliche Flexibilität. Nach den neuen Tarifverträgen zum Einsatz von Leih-/Zeitarbeitnehmern für die Metall- und Elektroindustrie muss ein Leiharbeitnehmer dagegen nach 24 Monaten Einsatzdauer unbefristet übernommen werden.

Für Schaeffler wurde jetzt vereinbart, dass ein Leiharbeitnehmer nur mit Zustimmung des Betriebsrats über 24 Monate hinaus beschäftigt werden kann. Nach Ablauf von 48 Monaten ist dem Leiharbeitnehmer ein unbefristeter Arbeitsvertrag anzubieten.

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