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19.03.2013
Mehr Mitsprache für Betriebsräte bei Werkverträgen geplant

Nur Wahlkampfgetöse?

Anteile Werkverträge in den Unternehmensbereichen

Der Anteil von Werkverträgen nimmt deutlich zu

Wie Die Welt berichtet, hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen ihre Pläne gegen den Missbrauch von Werkverträgen zum Lohndumping skizziert.

Dazu gehört die Ausweitung der Mitspracherechte des Betriebsrats - in engen Grenzen. Danach soll der Betriebsrat einem Werkvertrag nur widersprechen können, wenn es gesetzlich festgelegte Gründe dafür gibt: Zum Beispiel bei Nachteilen für die Stammbelegschaft wie etwa drohende Kündigungen im Stammpersonal.

Den Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) geht der Plan dennoch zu weit, sie sieht Werkverträge als ein notwendiges wirtschaftliches Instrument.

Das Ministerium schlägt zudem vor, Leiharbeitsfirmen auch durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu kontrollieren, wenn diese Werkverträge anbieten. Dies ist bisher nicht möglich.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert dagegen, die Mitbestimmungsrechte so auszuweiten, dass der Betriebsrat der Fremdvergabe von Leistungen grundsätzlich zustimmen muss. Der Vorschlag von der Leyens würde die Betriebsräte lediglich zu Papiertigern degradieren. Die zaghaften Regulierungsvorschläge des Ministeriums könnten den Missbrauch von Werkverträgen für Lohn- und Sozialdumping nicht aufhalten, so der DGB.

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