Die Erfolgsbeteiligung wird als Einmalbetrag mit der Aprilabrechnung, Stichtag 30.04.2013, mit 765,25 € gewährt. Auszubildende und „Two-in-One“ im 2. Ausbildungsjahr erhalten 77€, ab dem 3. Ausbildungsjahr 115€. Auszubildende, die bis zum 31.12. des Berechnungsjahres die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten die volle Einmalzahlung.
Die ERA-Neutralitätszulage wird seit dem Einführungsstichtag einmal jährlich für den zurückliegenden 12-Monats-Zeitraum als prozentualer Betrag vom Tarifentgelt ausgezahlt.
Die ERA-Neutralitätszulage beträgt 5,79% des individuellen durchschnittlichen Montasentgelts.
Nähere Informationen zur Auszahlung der beiden Sonderzahlungen befinden sich im Anhang zum Nachlesen.