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20.02.2015
Bühl: Neue Ausgabe LuK VLaktuell erschienen

Thema in dieser Ausgabe: "abgemeldet und abgeschrieben?" Was tun wenn man als Leiharbeitnehmer beim Entleihbetrieb abgemeldet wird und der Verleiher (Arbeitgeber) kündigt? Als IG Metall Mitglied wird man nicht alleine gelassen!

Flyer

Was tun bei Kündigung wegen Auftragsmangel?

  • Wenn Leiharbeitnehmer nicht mehr länger im Entleihbetrieb eingesetzt werden können und keinen neuen Einsatz zugewiesen bekommen, erhalten sie  zunächst weiterhin Lohn oder Gehalt. Bei Auftragsmangel machen es sich viele Leiharbeitsfirmen einfach: Sie lassen entweder die zumeist befristeten Arbeitsverträge auslaufen oder sie kündigen ihren Mitarbeitern.
  • Rechtlich muss das Leiharbeitsunternehmen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine neue Einsatzmöglichkeit zu finden. Die Realität sieht leider anders aus. Oftmals wird den Betroffenen lediglich unter Verweis auf den Auftragsmangel betriebsbedingt gekündigt.
  • Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einem unbegründeten und willkürlichen Verlust ihrer Arbeitsstelle zu bewahren, gibt es in Deutschland den Kündigungsschutz.
  • Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KschG) geregelt und gilt für Betriebe ab zehn Arbeitnehmern. Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben.
  • Leiharbeitnehmer unterliegen dem allgemeinen Kündigungsschutz. Kurzfristige Auftragslücken rechtfertigen keine betriebsbedingte Kündigung, da sie zum typischen Wirtschaftsrisiko von Leiharbeitsfirmen gehören.

Sind Sie betroffen?

Beachten Sie folgende 3 Punkte, wenn Sie gekündigt werden:

1. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen! Unterschreiben Sie nichts! Insbesondere keine Verzichtserklärungen, Ausgleichsquittungen oder Ähnliches. Bestehen Sie darauf, sich alles in Ruhe –  zu Hause – durchlesen zu dürfen.

2. Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Sie führen grundsätzlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

3.
Sprechen sie mit Ihrer IG Metall-Verwaltungsstelle. An über 150 Orten in Deutschland werden IG Metall-Mitglieder kompetent beraten.
IG Metall Verwaltungsstellensuche: LINK

Was die IG Metall konkret für mich tun kann:

Für Leiharbeitnehmer lohnt sich eine Mitgliedschaft auch bei Arbeitslosigkeit. Gegen eine Kündigung können die Betroffenen binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Mitglieder der IG Metall erhalten kostenlosen Rechtsschutz, im übrigen auch bei Streitigkeiten mit der Arbeitsagentur oder dem Leistungsträger des Arbeitslosengeldes II.

 

 

 

 

 

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