Startseite
05.03.2016
Bühl: Meinungsabfrage zu Betriebsversammlungen am Sonntag

Bei Schaeffler am Standort Bühl (LuK) wurde in der Belegschaft eine Meinungsabfrage zu Betriebsversammlungen an Sonntagen (2x pro Jahr) durchgeführt

 

Bei Schaeffler am Standort Bühl (LuK) wurde in der Belegschaft eine Meinungsabfrage zu den seit 1992 durchgeführten Betriebsversammlungen an Sonntagen (2x pro Jahr) durchgeführt. Gefragt wurde, inwieweit die Mitarbeiter/innen weiterhin die Betriebsversammlungen an Sonntagen befürworten.

Die Ergebnisse der Meinungsabfrage liegen nun vor. Die Auszählung am Montag den 22.02.2016 ergab, dass sich insgesamt 2443 Mitarbeiter/innen - also ca. 45% der Gesamtbelegschaft - an der Umfrage beteiligt haben. Am Standort Bühl sind ca. 5342 Mitarbeiter/innen beschäftigt.

 

Die Ergebnisse der Meinungsabfrage im Detail:

  • Beteiligung:                 45,73% - 2443 Mitarbeiter/innen
  • JA:                              84,85% - 2073 Mitarbeiter/innen (für die Betriebsversammlung Sonntag)
  • NEIN:                          14,95% - 365 Mitarbeiter/innen (gegen die Betriebsversammlung Sonntag)
  • Ungültig:                       0,20% - 5 Mitarbeiter/innen
  • Nicht teilgenommen: 54,27% - 2900 Mitarbeiter/innen

Die Vertrauensleute der IG Metall stehen für mehr demokratische Mitsprache der Beschäftigten. Deshalb akzeptieren wir das Ergebnis der Abfrage als Votum eines Teils der Belegschaft.

Trotz der Verknüpfung mit der Beschäftigungssicherung haben sich 2900 Mitarbeiter/innen – also 54,27% und damit die Mehrheit der Belegschaft – nicht an der Meinungsabfrage beteiligt. Daher zeigt die Umfrage nicht, wann die Betriebsversammlung stattfinden muss, um den meisten Beschäftigten die Teilnahme zu ermöglichen.

Wir gehen davon aus, dass viele dieser Mitarbeiter/innen am Sonntag nicht an einer Betriebsversammlung teilnehmen können. Diese Mitarbeiter/innen haben jedoch auch das Recht, vom Betriebsrat informiert und am Meinungsbildungsprozess beteiligt zu werden.

Abschließend ergibt sich aus Sicht der Vertrauensleute ein klarer Handlungsauftrag an den LuK-Betriebsrat, der aufgrund der Pflicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz 4x pro Jahr Betriebsversammlungen abzuhalten hat.
 
Eine mögliche Lösung kann darin bestehen, dass 2 Betriebsversammlungen an einem Sonntag (Rahmenbedingungen sind zu klären) und 2 Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit abgehalten werden. Damit würde aus unserer Sicht dem Willen der gesamten Belegschaft Rechnung getragen.

 

 

Druckansicht