Infoblatt mit Rechtshinweis des Betriebsrats Schweinfurt
Bitte beachten: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. AU-Bescheinigung) muss nicht nur rechtzeitig beim Arbeitsgeber abgegeben werden, sondern im Durchschlag auch rechtzeitig bei der Krankenkasse. Ansonsten kann im Fall von Krankengeldbezug die Nichteinhaltung der Frist zu Krankengeldausfällen führen.
Nebenstehend das Infoblatt mit den rechtlichen Bezügen zum Sachverhalt.