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04.08.2016
Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden

Infoblatt mit Rechtshinweis des Betriebsrats Schweinfurt

Verfahrensweise AU-Bescheinigung

Bitte beachten: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. AU-Bescheinigung) muss nicht nur rechtzeitig beim Arbeitsgeber abgegeben werden, sondern im Durchschlag auch rechtzeitig bei der Krankenkasse. Ansonsten kann im Fall von Krankengeldbezug die Nichteinhaltung der Frist zu Krankengeldausfällen führen.

Nebenstehend das Infoblatt mit den rechtlichen Bezügen zum Sachverhalt.

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