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02.02.2017
Bühl: Neue Ausgabe VLaktuell - Thema Bildungszeit

Thema in dieser Ausgabe: Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG-BW).

Bildungszeitgesetz Baden Württemberg
Seit Einführung im Juli 2015 besteht auch in Baden-Württemberg die Möglichkeit bis zu 5 Tagen im Kalenderjahr Bildungszeit beim Arbeitgeber für berufliche sowie politische Weiterbildung zu beantragen.

Erweiterung Ehrenamt
Im Januar 2016 wurde per Verordnung um die Möglichkeit auch im Ehrenamt Bildungszeit in Anspruch zu nehmen ergänzt.

Anspruch nicht verfallen lassen!
Die Vertrauensleute am Standort Bühl wollen mit dem aktuellen Flyer die Möglichkeit nochmal ins Gedächtnis rufen.

Beratung

  • Bei der IG Metall Geschäftsstelle (Für IG Metall Mitglieder)
  • Beim Betriebsrat
  • Regierungspräsidien Baden Württemberg

Weitere Informationen

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