Startseite
26.09.2017
Schweinfurt: Betriebsrat kritisiert Klage der CGM

Der Schweinfurter Schaeffler-Betriebsrat fordert die "Christliche Gewerkschaft Metall" (CGM) in offenem Brief auf, ihre überflüssige Klage am Arbeitsgericht gegen den Betriebsrat zurückzuziehen

Foto von einer Veranstaltung "Betriebsrat im Dialog vor Ort" (oben) und Auswertung der Rückmeldungen auf Metaplankarten im Anschluss (unten) - beides jeweils mit Beteiligung der CGM

In einem offenen Brief, der bei der heutigen Betriebsratssitzung beschlossen wurde, äußert der Schweinfurter Schaeffler-Betriebsrat (BR) seine deutliche Kritik am Verhalten der "Christlichen Gewerkschaft Metall" (CGM), die erneut eine Klage gegen die erfolgreiche und bei der Belegschaft gut angekommene Veranstaltung "Betriebsrat im Dialog vor Ort" eingereicht hat:

"Sehr geehrter Herr ...,

der Betriebsrat der Schaeffler Technologies AG & Co. KG Schweinfurt fordert Sie - mit Beschluss aus der Betriebsratssitzung vom 26.09.2017 - auf, den Rechtsstreit gegen den Betriebsrat zurückzuziehen.

Die CGM – vertreten durch Sie – hat am 03.07.2017 eine einstweilige Verfügung am Arbeitsgericht Schweinfurt beantragt, mit dem Ziel, "diese Art der Betriebsversammlung ... zu unterlassen." Auf Anraten des Gerichts hat die CGM den Antrag am 13.07.2017 zurückgezogen.

Mit dem Datum 07.09.2017 haben Sie einen erneuten Rechtsstreit eingeleitet, bei dem wiederum die Veranstaltungen "BR im Dialog vor Ort" angegriffen werden.

Mittlerweile hat der Betriebsrat 94 Veranstaltungen durchgeführt. 2.178 Kolleginnen und Kollegen nahmen an den Workshops teil und gaben dem Betriebsrat ein positives Feedback zu dem Konzept. Wir danken unserem Betriebsbetreuer der IG Metall, Thomas Höhn, und den Mitarbeitern der (IG Metall-)Geschäftsstelle, die bei der Durchführung, Vorbereitung, Konzepterstellung und Dokumentation intensiv mitgearbeitet haben (§2 BetrVG "Zusammenwirken mit der Gewerkschaft").

Alle Betriebsratsmitglieder waren frühzeitig – von der ersten Idee Ende letzten Jahres bis zu weiteren Konkretisierungsschritten – informiert und beteiligt. Alle CGM-Mitglieder im Betriebsrat haben sich für die Moderatorenrolle bei allen Terminen eingetragen und an der weit überwiegenden Zahl der Veranstaltungen tatsächlich teilgenommen. Der BR-Vorsitzende hat in zwei Terminen die CGM-Mitglieder im BR in Ablauf und Inhalt eingewiesen. Leitfaden und ZIM (Ziel – Inhalt – Methode) wurden frühzeitig zur Verfügung gestellt.

Somit war das ganze BR-Gremium frühzeitig und umfassend eingebunden, die CGM rechtzeitig eingeladen. Sie selbst haben sich an mehreren Terminen ein Bild machen können. In den nächsten Wochen wird der Betriebsrat die Metaplankarten und Dokumentationsbögen auswerten und Aufgaben ableiten.

Die Absicht des Rechtsstreites bleibt dem Betriebsrat verschlossen. Wir verstehen deshalb den zusätzlichen Aufwand als Behinderung der Betriebsratsarbeit und fordern Sie auf, das gerichtliche Verfahren zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Lenhard
Vorsitzender des Betriebsrates"

Druckansicht