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19.12.2022
IG Metall: So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse

Anfang 2023 kommen die Preisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme. Für die Menschen in Deutschland eine deutliche Entlastung. Alle Fragen und Antworten dazu im Überblick.

Die horrenden Energiepreise sind die Hauptursache der hohen Inflation. Die Bundesregierung packt das Problem nun an der Wurzel: mit einer Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme. Damit wird eine seit Monaten erhobene Forderung der IG Metall Realität. Die Gewerkschaft erklärt, wie die Preisbremsen funktionieren - und was sie konkret bringen.

 

Was bewirken die Preisbremsen?

Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis für private Haushalte bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Allerdings nicht für den gesamten Verbrauch, sondern für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde. Für den restlichen Verbrauch gilt weiter der normale Marktpreis.

Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für private Haushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings nicht für den gesamten Verbrauch, sondern für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (in der Regel: des Vorjahresverbrauchs). Für den restlichen Verbrauch gilt der Marktpreis.

 

Wann treten die Preisbremsen in Kraft?

Strom- und Gaspreisbremsen starten offiziell ab März 2023. Sie gelten aber rückwirkend auch schon für Januar und Februar 2023. Diese Lösung soll den Versorgungsunternehmen Zeit verschaffen, ihre Abrechnungssysteme anzu passen. Bei den Haushalten kommt die Entlastung durch die Preisbremsen also ab der März-Rechnung an.

 

Was muss ich als Verbraucher*in jetzt tun?

Nichts. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Abrechnungen der Gas- und Strombersorger - sofern ein Direktvertrag mit dem Versorger besteht. Für viele Mieter*innen läuft die Entlastung auch über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters. Die Abschlagszahlungen sinken entsprechend. Vermieter sind verpflichtet, die Entlastung zügig weiterzugeben.

 

Wie viel Geld spare ich durch die Preisbremsen?

Die IG Metall hat ausgerechnet, welche Entlastungen Gas- und Strompreisbremse für zwei Musterhaushalte bringen.

Beispiel 1: Single (durchschnittlicher Verbrauch von Gas und Strom):

Ersparnis 2023 gesamt: 902 Euro

Davon entfallen auf die Gaspreisbremse 706 Euro, auf die Strompreisbremse 99 Euro, auf die Mehrwertsteuersenkung auf Gas 97 Euro.

 

Beispiel 2: vierköpfige Familie (durchschnittlicher Verbrauch):

Ersparnis 2023: 2262 Euro

Davon entfallen auf die Gaspreisbremse 1764 Euro, auf die Strompreisbremse 256 Euro, auf die Mehrwertsteuersenkung auf Gas 242 Euro.

 

Muss ich das Geld versteuern?

Für die meisten Betroffenen ist der Rabatt auf Gas und Strom steuerfrei. Wer ein hohes Einkommen hat muss den Rabatt versteuern. Die Steuerpflicht greift für diejenigen, die auch Solidaritätszuschlag bezahlen müssen.

 

Fällt der Anreiz zum Energiesparen nun weg?

Nein. Denn die Gaspreisbremse gilt nur für einen Teil des gesamten Verbrauchs. Darüber hinaus gilt weiterhin der aktuelle Marktpreis - und der ist sehr hoch. So bleibt der Anreiz zum Energiesparen erhalten. Mit einigen Verhaltenstipps lässt sich der private Energieverbrauch deutlich senken.

 

Gilt die Preisbremse auch für Fernwärme?

Ja. Der Preisdeckel für Fernwärme funktioniert genauso wie der für Gas. Nur die Höhe des Preisdeckels unterscheidet sich: Sie liegt für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde.

 

Was ist, wenn ich gerade umgezogen bin?

Wer gerade umgezogen ist erhält die Entlastung nicht auf Basis des eigenen Vorjahresverbrauchs, sondern auf Grundlage des bisherigen Energieverbrauchs der neuen Wohnung.

 

Wie viel Geld steht für die Preisbremsen zur Verfügung?

Die Bundesregierung stellt 200 Milliarden Euro für die Abfederung der hohen Energiepreise bereit. Das Geld kommt aus dem "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" (WSF), der noch aus der Coronakrise stammt. Der Fonds nimmt dazu Kredite auf. Die 200 Milliarden sollen reichen, um die Energiekosten von Unternehmen und Privathaushalten bis 2024 einzudämmen.

 

Sind die Preisbremsen gerecht?

In der derzeitigen Energiekrise geht es vor allem um Schnelligkeit. Deshalb setzt die Bundesregierung auf eine möglichst einfache Lösung. Top-Verdiener müssen die Hilfen besteuern. Und: Mit der Strompreisbremse kommt auch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen, die bei manchen Energieunternehmen durch die hohen Preise angefallen sind. Die IG Metall hat eine solche Gewinnabschöpfung lange gefordert.

 

Warum sind die Preisbremsen so kompliziert?

Weil es gar nicht so einfach ist, eine sinnvolle und praktikable Lösung für alle Haushalte und Unternehmen zu finden. Zahlreiche Fragen sind zu klären: Welcher Teil des Verbrauchs soll subventioniert werden? Wie wird dieser Verbrauch bestimmt? Was ist mit Mehrfamilienhäusern, die sich eine Zentralheizung teilen? Wie verhindert man Mitnahmeeffekte in der Wirtschaft?

Auch das aktuelle Konzept wird nicht jedem Einzelfall gerecht. Die Preisbremsen müssen schnell praktisch umsetzbar sein. Manche Vereinfachungen lassen sich dabei kaum vermeiden.

 

Was gilt für Heizöl und Pellets?

Auch für diese Energieträger ist eine Entlastung vorgesehen. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die konkrete Umsetzung der Hilfen läuft über die Bundesländer.

 

Wie funktionieren Strom- und Gaspreisbremse für Unternehmen?

Die hier geschilderten Gaspreisbremsen gelten auch für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden bzw. einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr. Für die Unternehmen mit einem höheren Jahresverbrauch gilt: Sie erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs zu einem Netto-Arbeitspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde, 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde, und 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu 13 Cent je Kilowattstunde.

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