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01.07.2009
Sommerpause für Ex-AUB-Vorsitzenden

Der frühere AUB-Bundesvorsitzende und Siemens-"Berater" Wilhelm Schelsky ist überraschend auf freien Fuß gesetzt worden.

Das Oberlandesgericht Nürnberg gab damit einer Haftbeschwerde statt, die sich gegen die lange Haft ohne bislang rechtskräftiges Urteil wendete. Schelsky war Ende November 2008 verurteilt worden und hatte Revision eingelegt.

Wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung am Dienstag Abend meldete, verließ Schelsky nach Angaben aus Justizkreisen schon am Montag das Nürnberger Gefängnis, in dem er seit Februar 2007 einsaß. Sein Anwalt Jürgen Lubojanski bestätigte, von dort sei er nach Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern (Foto) abgereist, wo er ein Anwesen besitzt.

Keine Chance für Resozialisierungsbemühungen

Schelsky war im November 2008 wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden (siehe Urteile im AUB-Prozess) und hatte Revision eingelegt, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Sein Anwalt argumentierte nun offenbar in einer Haftbeschwerde, durch das Fehlen eines rechtskräftigen Urteils würden Schelsky Möglichkeiten verwehrt, die rechtskräftig verurteilten Häftlinge für Resozialisierungsbemühungen zur Verfügung stehen, also beispielsweise Freigang oder Ausgang.

Frühere Anträge auf Haftverschonung waren wegen möglicher Flucht- beziehungsweise Verdunkelungsgefahr stets abgelehnt worden - offenbar sieht das Nürnberger Gericht hier nun kein Risiko mehr. Vorsichtshalber muss sich Schelsky allerdings dennoch regelmäßig bei der Polizei melden.

Frische Luft bis zur Revisionsentscheidung

Die frische Luft des Seebads Lubmin sei Schelsky gegönnt, zumal der Genuss möglicherweise von kurzer Dauer ist: Wird die Revision abgelehnt, ist das Urteil rechtskräftig, die nach langer Untersuchungshaft noch verbleibende Strafe muss dann wieder angetreten werden. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet Lubojanski "allerfrühestens im September".

Allzu große Sprünge kann Schelsky sich in seinem Urlaub vermutlich nicht leisten. Offen ist nämlich derzeit noch der Ausgang der Regressforderungen an ihn, die Siemens Anfang 2009 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingeklagt hat (siehe Millionenforderung an Schelsky). Selbst wenn er früher vermutlich über ein beachtliches Vermögen verfügte, dürfte dieses seit seiner Verhaftung nicht zuletzt durch Millionenforderungen des Finanzamtes böse geschrumpft sein.

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