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10.01.2014
Neues Jahr, neue Regelungen

Ein neues Jahr hat begonnen und unabhängig von den Vorhaben der neuen Bundesregierung stehen bereits einige Neuerungen und Gesetzesänderungen für das Jahr 2014 fest - ein Überblick

Gutes neues Jahr

Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen auf 5.950 Euro Bruttomonatseinkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 4.050 Euro Bruttomonatseinkommen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 15,5 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozentpunkte und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Genaue Infos zu den neuen Bemessungsgrenzen für 2014 gibt es auf den Internetseiten der Bundesregierung im Überblick.

Wer die Grundsicherung Arbeitslosengeld II empfängt, bekommt ab Januar 2014 mehr Geld. Die Regelbedarfssätze steigen wie folgt:

Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten monatlich 391 Euro – 9 Euro mehr als bisher. Ehegatten bekommen 353 Euro, bislang lag dieser Satz bei 345 Euro. Für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 229 und 313 Euro pro Monat und damit 5 bis 7 Euro mehr als 2013. Auch wenn für die Betroffenen jeder Euro zählt, dürften diese geringfügigen "Erhöhungen" lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein sein.

Die bisherige Krankenversicherungskarte wird zum Jahreswechsel ungültig: Ab 1. Januar 2014 öffnet nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer. Wer noch keine hat, sollte dringend mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Ausführliche Informationen zur neuen Gesundheitskarte gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Im Februar startet das europäische Zahlungssystem SEPA ("Single Euro Payments Area"). Aktuell will die EU-Kommission allerdings die endgültige Umstellung um weitere 6 Monate verlängern. Für Transaktionen in Euro müssen dann Bankkunden sich im einheitlichen Zahlungsraum an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach dem gleichen System abgewickelt – egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen.

Ab Januar erhöht die Post das Porto. Der Standardbrief kostet dann 60 Cent statt bislang 58 Cent. Das gleiche gilt dann auch für den E-Postbrief – auch hier müssen künftig 60 Cent berappt werden. Für Einschreiben zahlen Kunden zusätzlich 2,15 Euro und damit 10 Cent mehr als bislang. Bei Einschreiben Einwurf verlangt die Post 1,80 Euro zusätzlich, ein Plus von 20 Cent. Der Nachsendeservice bis 6 Monate wird von 15,20 Euro auf 19,90 Euro angehoben. Wer die Post ein Jahr lang nachgesendet bekommen möchte, kommt in 2014 günstiger weg. Dieser Service schlägt mit 24,90 statt 25,20 Euro zu Buche.

Bahnbrechende Veränderungen stehen bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg ab 1. Mai 2014 an. Wie bisher ist der Führerschein bei zu vielen Punkten weg. Aber anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten, gibt es je nach Schwere des Vergehens nur noch 1, 2 oder 3 Punkte:  1 Punkt für "schwere Verstöße" – wie das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, 2 Punkte für "besonders schwere Verstöße" – wie das Überfahren roter Ampeln und 3 Punkte für "Straftaten" – wie Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer. Einige Verstöße kommen Verkehrssündern ab dem 1. Mai teurer zu stehen. So werden beispielsweise Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht künftig mit 60 statt 40 Euro geahndet. Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für all diese Delikte gibt es außerdem 1 Punkt. Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft, werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).

Ab 1. Juli gehört in jedes Auto mindestens eine Warnweste. Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer. Und ab November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifendruck ausgestattet sein. Alle Änderungen im Überblick gibt es auf den Internetseiten des ADAC.

Wer im Internet bestellt, kann ab 13. Juni 2014 auf EU-weit einheitliche Widerrufsregelungen bauen. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen EU-Ländern 14 Tage nach Erhalt der Ware. Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Online-Anbieter erklärt werden. Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Bisher wurden Rücksendungskosten bei einem Betrag von über 40 Euro vom Online-Shop übernommen. Nach der neuen Regelung wird der Verbraucher die Rücksendekosten immer zu tragen haben.

Wir wünschen einen schönen Start in das Jahr 2014!

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