Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Schichtarbeit
Wie die Berliner Zeitung berichtet, muss der Arbeitgeber, wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Schichtarbeiter keine Nachtschicht mehr leisten kann, die Arbeit so organisieren, dass er nur noch tagsüber arbeiten muss. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Eine Krankenschwester hatte geklagt, die wegen der Einnahme von Medikamenten ermüdete und deshalb keine Nachtdienste mehr machen konnte. Das Urteil habe laut einer BAG-Sprecherin eine "wegweisende Wirkung" für alle Schichtarbeiterinnen und -arbeiter.