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10.04.2014
Bei Gesundheitsproblemen keine Nachtschichten mehr

Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Schichtarbeit

Entwicklung Nachtarbeit

Entwicklung der Nachtarbeit bei Frauen und Männern in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Wie die Berliner Zeitung berichtet, muss der Arbeitgeber, wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Schichtarbeiter keine Nachtschicht mehr leisten kann, die Arbeit so organisieren, dass er nur noch tagsüber arbeiten muss. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Eine Krankenschwester hatte geklagt, die wegen der Einnahme von Medikamenten ermüdete und deshalb keine Nachtdienste mehr machen konnte. Das Urteil habe laut einer BAG-Sprecherin eine "wegweisende Wirkung" für alle Schichtarbeiterinnen und -arbeiter.

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