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08.05.2014
Homburg: Betriebsrat bewertet öffentliche Diskussion über die Rente mit 63

Dass der Betriebsrat die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren begrüßt, ist bekannt. Die geplante Gesetzesänderung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, die verfehlte Rentenpolitik zu entschärfen.

Es gibt jedoch seitens der Politik, den Arbeitgeberverbänden und arbeitgeberfinanzierte Organisationen wie  z. B. die Neue Soziale Marktwirtschaft  Kritik an den Rentenplänen der Bundesregierung. Wir wollen hinterfragen, ob diese Kritik berechtigt ist oder ob es sich nur um Stimmungsmache handelt.

Es wird immer so getan, als ob die Rente mit 67 keine Gültigkeit mehr hätte.

Die Rente mit 67 besteht weiter. Die beabsichtigte Regelung ist eine Ausnahmeregelung für einige Jahrgänge. Ab dem Jahr 2029 gilt wieder die Rente mit 67.

Wird die neue Regelung eine Frühverrentungswelle auslösen?

Dass  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 61 Jahren in Scharen in die Arbeitslosigkeit und zwei Jahre später in die Rente gehen, wenn der abschlagsfreie Rentenzugang nach 45 Jahren kommt, ist eine Unterstellung.  

Richtig ist:

·  nur 31,7 Prozent, also nicht einmal ein Drittel der Beschäftigten werden 45   Versicherungsjahre erreichen.

·  gemäß einer Befragung der IG Metall im Bezirk Mitte sind von 138.533 Beschäftigten in 210 befragten Betrieben in Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen nur vier Prozent über 60 Jahre und nur ein Prozent über 63 Jahre alt.

·   Betroffene Beschäftigte können faktisch nicht die Entscheidung treffen mit 61 Jahren ALG 1-Ansprüche geltend zu machen. Sie würden in diesem Fall auf Grund von Sperrzeiten durch die Arbeitsagentur zunächst kein Arbeitslosengeld beziehen können. Sie müssten mit massiven Renten-Abschlägen rechnen, wenn sie zum Ende ihres Erwerbslebens zwei Jahre arbeitslos wären

·  Die Einzigen, die dafür sorgen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit gehen, sind die Arbeitgeber. Dass ausgerechnet deren Verbände die Rentenpläne der Bundesregierung kritisieren, ist ein unverschämtes Ablenkungsmanöver von der eigenen Verantwortung. Wer Vorruhestand befürchtet muss die Arbeitgeber kritisieren und nicht diejenigen, die in 45 Jahren mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben als sie jemals zurückbekommen werden.

Die Position des Betriebsrats in Homburg ist, dass … 

·  niemand nach 45 Versicherungsjahren mit Abschlägen bestraft werden darf.

·  wir Arbeitgeber brauchen, die sich endlich ihrer Verantwortung stellen und mehr für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer tun. Hierzu gehören alternsgerechte Arbeitsplätze, bessere  Arbeitsbedingungen, Investitionen in die Gesundheit von Beschäftigten, Einführung einer Antistressverordnung zur Vermeidung der enorm gestiegenen psychischen Belastungen, und … und …und ….

·  Arbeitgeber, die nicht in ausreichender Zahl ältere Arbeitnehmer beschäftigen, einen Zusatzbeitrag in die Rentenversicherung zahlen sollten.

·  es verbesserte flexible Übergänge in die Rente geben muss

·  mehr für den Schutz gegen Altersarmut getan werden muss

Unser Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen bis dahin so zu gestalten, dass jeder Beschäftigte das gesetzliche Rentenalter gesund erreichen kann.

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