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21.04.2015
Extras für Gewerkschaftsmitglieder sind rechtens

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Anspruch auf tarifliche Leistungen

Mitglieder von Gewerkschaften dürfen gegenüber ihren nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen Vorteile haben, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Das betrifft etwa die Höhe von Abfindungen oder Privilegien. Per Verfassung und Gesetzen sei es das Recht der Gewerkschaften, Regelungen für ihre Mitglieder zu treffen - und nur für sie. Es sei den Arbeitgebern ja unbenommen, die Regelungen für alle Arbeitnehmer anzuwenden.

Hier ein Link zum Bericht des Bayerischen Rundfunks.

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