Nachfrage des Wirtschaftsausschusses wurde umgehend beantwortet
Schaeffler hat die Nachfrage des Wirtschaftsausschusses (wir berichteten) schnell beantwortet.
Demnach besteht keine konkrete Verwendungsabsicht hinsichtlich des Grundstücks, d. h. weder die Bebauung noch der Verkauf.
Laut § 106 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat Schaeffler den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten.