Home-Office-Rahmen ist vereinbart
Zu Home-Office oder Telearbeit, dem Wechsel zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und dem Home-Office-Arbeitsplatz, hat der Betriebsrat jetzt eine Konzernbetriebsvereinbarung abgeschlossen, die diese neue Arbeitsform für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absteckt.
Wie schon die großangelegte Beschäftigtenbefragung der IG Metall in 2013 zeigte, ist es den Arbeitnehmern überaus wichtig – je nach Arbeitsbereich von knapp 80 bis 90 Prozent – ihre tägliche Arbeitszeit kurzfristig an die privaten Bedürfnisse anpassen zu können.
Zielgenaue Interessenvertretung
Um besonders gut die Anforderungen einzubeziehen, die an eine solche flexible Regelung gestellt werden, führten die Betriebsräte in Herzogenaurach und Schweinfurt im Vorfeld Befragungen in der Belegschaft durch, deren Ergebnisse in die Verhandlungen einbezogen wurden.
Wichtige Eckpunkte der neuen konzernweiten Vereinbarung sind:
Derzeit läuft die Umsetzung aller Voraussetzungen für den Start, der nach und nach ab dem 2. Quartal 2016 erfolgt.
Norbert Lenhard, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats
Thomas Mölkner, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats
Heinrich Eynck, Sprecher der GKBR-Projektgruppe Home-Office