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10.12.2015
Neues GKBR-Infoblatt kompakt!

Home-Office-Rahmen ist vereinbart

GKBR-Infoblatt kompakt

GKBR-Infoblatt kompakt Nr. 9/2015

Zu Home-Office oder Telearbeit, dem Wechsel zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und dem Home-Office-Arbeitsplatz, hat der Betriebsrat jetzt eine Konzernbetriebsvereinbarung abgeschlossen, die diese neue Arbeitsform für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absteckt.

Wie schon die großangelegte Beschäftigtenbefragung der IG Metall in 2013 zeigte, ist es den Arbeitnehmern überaus wichtig – je nach Arbeitsbereich von knapp 80 bis 90 Prozent – ihre tägliche Arbeitszeit kurzfristig an die privaten Bedürfnisse anpassen zu können.

Zielgenaue Interessenvertretung

Um besonders gut die Anforderungen einzubeziehen, die an eine solche flexible Regelung gestellt werden, führten die Betriebsräte in Herzogenaurach und Schweinfurt im Vorfeld Befragungen in der Belegschaft durch, deren Ergebnisse in die Verhandlungen einbezogen wurden.

Wichtige Eckpunkte der neuen konzernweiten Vereinbarung sind:

  • es gibt zwei Formen von Home-Office: sporadisch (Zeitspanne weniger/gleich ein Monat, mit formlosen Antrag) oder regelmäßig (ab ein Monat, mit Zusatz zum Arbeitsvertrag und einer pauschalen Vergütung der Kosten für Strom und Anschluss von15 €/Monat)
  • gültig für alle Beschäftigten mit Ausnahme der leitenden Angestellten; grundsätzlich nicht mehr als 40 Prozent der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit
  • Prinzip der Freiwilligkeit: nur einvernehmliche Aufnahme von Home-Office
  • Unterweisung zu Home-Office für Vorgesetzte und Mitarbeiter
  • keine Benachteiligung: alle Arbeitsformen sind gleichwertig
  • keine erhöhte Arbeitsbelastung im Home-Office und Recht auf Nichterreichbarkeit
  • erforderliche technische Ausrüstung wird dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt (nur zum Zweck der Home-Office-Aufnahme erfolgt keine Bereitstellung neuer Arbeitsmittel)
  • eigene Gefährungsbeurteilung des Home-Office-Arbeitsplatzes und Unter-stützung durch die Arbeitssicherheit
  • Vorgesetzter ermöglicht betriebliche Informationen und die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen

Derzeit läuft die Umsetzung aller Voraussetzungen für den Start, der nach und nach ab dem 2. Quartal 2016 erfolgt.

Norbert Lenhard, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats

Thomas Mölkner, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats

Heinrich Eynck, Sprecher der GKBR-Projektgruppe Home-Office

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