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11.05.2016
Einigung bei Leiharbeit und Werkverträgen

Neue Regeln gegen den Missbrauch!

Gestern hat sich die Koalition auf neue Regeln gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt - nach monatelanger Blockade der CSU. Nächster Schritt ist jetzt die Beratung im Kabinett.

Die wichtigsten neuen Regeln im Einzelnen:

  • Für Leiharbeiter gilt nach neun Monaten gleiches Geld für gleiche Arbeit.
  • Höchstdauer der Überlassung sind 18 Monate.
  • Tarifpartner können sich durch einen Tarifvertag auf eine längere Überlassung einigen.
  • Der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher wird verboten.
  • Es wird eine Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung eingeführt und die sog. Vorratsverleiherlaubnis abgeschafft, die bisher die Möglichkeit bot, Werkverträge als Leiharbeit umzudeklarieren und zu legalisieren.
  • Es wird klar festgelegt, wann ein normales Arbeitsverhältnis und wann ein Werkvertrag vorliegt.
  • Betriebsräte erhalten das Recht, über Art und Umfang der vergebenen Aufgaben und die vertragliche Ausgestaltung der eingesetzten Werkvertragsnehmer im eigenen Betrieb informiert zu werden.
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