11.05.2016
Einigung bei Leiharbeit und Werkverträgen
Neue Regeln gegen den Missbrauch!
Gestern hat sich die Koalition auf neue Regeln gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt - nach monatelanger Blockade der CSU. Nächster Schritt ist jetzt die Beratung im Kabinett.
Die wichtigsten neuen Regeln im Einzelnen:
- Für Leiharbeiter gilt nach neun Monaten gleiches Geld für gleiche Arbeit.
- Höchstdauer der Überlassung sind 18 Monate.
- Tarifpartner können sich durch einen Tarifvertag auf eine längere Überlassung einigen.
- Der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher wird verboten.
- Es wird eine Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung eingeführt und die sog. Vorratsverleiherlaubnis abgeschafft, die bisher die Möglichkeit bot, Werkverträge als Leiharbeit umzudeklarieren und zu legalisieren.
- Es wird klar festgelegt, wann ein normales Arbeitsverhältnis und wann ein Werkvertrag vorliegt.
- Betriebsräte erhalten das Recht, über Art und Umfang der vergebenen Aufgaben und die vertragliche Ausgestaltung der eingesetzten Werkvertragsnehmer im eigenen Betrieb informiert zu werden.