Klarheit bei Vorsorgen, Sicherheit für Eignungsuntersuchungen
Der Gesamt- und Konzernbetriebsrat berichtet über die neue Konzernbetriebsvereinbarung zu Vorsorgen und Untersuchungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen sind ein Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ist die Gesundheit der Beschäftigten durch die Tätigkeit gefährdet, werden mit den Vorsorgen konkrete Vorschläge gemacht, wie der Arbeitsschutz nachzubessern ist. Gemeinsam mit den arbeitsmedizinischen Untersuchungen dienen sie der Früherkennung und Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen, einschließlich der Berufskrankheiten. Eine Gefährdung von Arbeitskollegen oder Dritten soll damit ebenfalls minimiert werden. Rechtsgrundlagen hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Was waren die Ziele des Betriebsrats?
Bei der Verhandlung von Regeln für arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen gab es für den Gesamt- und Konzernbetriebsrat eine klare Richtschnur: keine anlasslosen Untersuchungen und keine Personalauswahl durch Untersuchungen. Gleichzeitig war es der Projektgruppe wichtig, die Vorsorgen in einer Vereinbarung umzusetzen. Mit der jetzt gültigen Konzernbetriebsvereinbarung wurden schließlich einheitliche und festgelegte Abläufe für Schaeffler geschaffen.
Im Wesentlichen ist darin geregelt:
Jetzt geht es für das Unternehmen darum, diese Regeln in den Standorten auch umzusetzen.
Für den Betriebsrat hat die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse höchste Priorität.
Weitere Bausteine eines betrieblichen Gesundheitsmanagements werden deshalb
verhandelt: eine Gefährdungsbeurteilung, die psychische Belastung mit berücksichtigt, und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das kurz vor Abschluss steht.
Norbert Lenhard,
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats
Thomas Mölkner,
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats
Ullrich Schöpplein und Thomas Dettweiler,
GKBR-Projektgruppe Vorsorgen/Untersuchungen