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21.09.2016
Homburg: Bericht der VK-Sitzung vom 15.09.2016

Bilder vom VK-Treffen

16 Vertrauensleute der Schaeffler Technologies AG&Co.KG trafen sich am 15.09.16 in der Geschäftsstelle der IGM Homburg Saar. Eröffnet wurde die Sitzung von Bernd Forsch (VK-Vorsitzender) mit der Vorstellung der Tagesordnung (Mitgliederentwicklung, Rechte der Vertrauensleute im Betrieb, Wo drückt Dich der Schuh und Verschiedenes).  

Thomas Dettweiler (Stellv. BR-Vorsitzender) stellte den Vertrauensleuten die Themen des Betriebsrats für die nächste Betriebsversammlung am 22.09.16 vor. 

Ralf Reinstädtler (1.Bevollmächtigter der IG Metall Homburg-Saarpfalz) stellte eine Broschüre für Rentenübergänger vor und verwies auf die Vorteile, die ein Rentner als IGM-Mitglied besitzt. Mit dem geringen IGM-Beitrag von 0,5%, des Einkommens  ist ein/e Rentner/in durch eine Freizeitunfallversicherung abgesichert und hat mit der IG Metall einen Ansprechpartner, der in außerordentlichen Notlagen hilft. Die Hinterbliebenen von IGM-Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld, das die gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 aus ihrem Leistungskatalog gestrichen haben. Die IGM berät ihre Mitglieder kompetent zu Renten-, Erwerbslosen- oder der gesetzlichen Krankenversicherung. Immer mehr Rentner sind leider finanziell auf ein Zusatzeinkommen angewiesen, hier hilft bei Problemen mit dem Arbeitgeber die IGM mit ihrem Rechtschutz. Es gibt viele Vorteile die ein/e Rentner/in als IGM-Mitglied hat, und es ist ein Stück Solidarität, betonte Ralf.  

Leider geraten die Gründe für eine IGM-Mitgliedschaft oft in Vergessenheit. Die 35 Stunden Woche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Weihnachtsgeld usw. sind Erfolge, die von den IGM-Mitglieder hart erkämpft wurden. Diese Erfolge müssen aber auch gehalten werden. Ralf beendete seinen Vortrag mit den Worten: Wenn es die IGM nicht gäbe, wäre die Welt eine Andere.

Bernd Forsch stellte ein Handbuch für Vertrauensleute vor. Bernd ging auf die Rechtsstellung der Vertrauensleute ein und zeigte anhand des Betriebsverfassungsgesetz die gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten der Vertrauenskörper auf. So darf z.B. ein Vertrauenskörper wegen seiner gewerkschaftlichen Betätigung gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht unterschiedlich behandelt, benachteiligt oder gemaßregelt werden (§75 Abs.1 BetrVG). 

In dem abschließenden Tagespunkt wurde u.a. auf die aktuellen Sonderschichten eingegangen sowie auf das „alte“ Thema der wiederkehrenden Leistungsbeurteilung. Hierzu gab es eine rege Diskussion. Nach knapp 2 Stunden, wurde die VK-Sitzung von Bernd geschlossen. 

Wie Ihr seht, ist bei den IG-Metall-Vertrauensleuten immer was los! Macht mit und beteiligt Euch!

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