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15.12.2016
Mobilität für morgen braucht Innovation und damit Weiterbildung!

Thema des neuen Infoblatts kompakt ist die Ablehnung des Arbeitgebers, die Bildungsteilzeit im Konzern zu regeln

Infoblatt kompakt

Infoblatt kompakt Nr. 12

Die Arbeitswelt steht vor einem erheblichen Wandel. Die Digitalisierung von Produkten, Produktion und Dienstleistungen werden tiefgreifende technologische und arbeitsorganisatorische Umbrüche auslösen. Für die Beschäftigten bedeutet das, Arbeitsinhalte und dafür benötigte Qualifikationen werden sich erheblich und beschleunigt verändern. Die Förderung und Weiterentwicklung von Qualifikationen ist ein Schlüssel zum Erfolg für Schaeffler und die Belegschaft gleichermaßen.

Nach den Bildungs- und Qualifizierungstarifen der Metall- und Elektroindustrie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine persönliche berufliche Weiterbildung absolvieren wollen, dafür von der Arbeit freigestellt werden. Dabei haben Sie die Möglichkeit Teilzeit zu arbeiten, die auch in geblockter Form genommen werden kann. Mit dem Arbeitgeber kann weiterhin vereinbart werden, eine Zeit lang ganz auszuscheiden. In beiden Fällen gibt es dannach ein Rückkehrrecht auf den alten Arbeitsplatz oder eine mindestens gleichwertige Stelle.

Ziel bei der Bildungsteilzeit ist es, ein attraktives Modell für die persönliche Weiterbildung zu ermöglichen. Dazu gehört ein ausreichendes Einkommen während dieser Zeit. Beschäftigte müssen sich Weiterbildung leisten können. Die betriebliche Umsetzung der Bildungsteilzeit sollte deshalb idealerweise eine zusätzliche Förderung beinhalten. Deshalb hatte der Gesamt- und Konzernbetriebsrat bereits seit Längerem die Verhandlung zu einer Konzernbetriebsvereinbarung aufgenommen, denn die tarifvertraglichen Regelungen lassen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung der Bildungsteilzeit zu. Eine solche, überaus sinnvolle Vereinbarung, hat aber nun der Arbeitgeber zurückgewiesen. Der Grund: zusätzliche Kosten bei einer Konzernregelung. Wir meinen: Das ist kurzsichtig und muss nochmals überdacht werden.

Konkret hat der Betriebsrat u. a. vorgeschlagen:

  • eine ungenutzte Quote für Altersteilzeit für die Förderung von Bildungsteilzeit zu verwenden
  • einen Aufstockungsbetrag und eine Prämie bei erfolgreichem Abschluss vom Unternehmen
  • die konkreten Modelle der Bildungsteilzeit und die Fristen zu regeln
  • eine Aufstockung der Rentenversi­cherung vom Unternehmen
  • im Konfliktfall die Mitsprache des Betriebsrats

 

Der Gesamt- und Konzernbetriebsrat wünscht erholsame Feiertage und einen guten Jahresbeginn 2017!

Norbert Lenhard, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats

Thomas Mölkner, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats

Florian Gräf, GKBR-Ausschuss Aus- und Weiterbildung

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