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29.03.2017
Bühl: Pressemitteilung IGM Offenburg zur Einigung in Bühl

Im Konflikt um die Frage des Zugangsrechts der IG Metall bei LuK gibt es eine Einigung. Im Rahmen einer Dialogrunde ist eine gemeinsame Erklärung entstanden, in der beide Seiten die Modalitäten für Besuche der Gewerkschaft im Betrieb festgehalten haben.

Pressemitteilung Einigung LuK Bühl

Pressemitteilung Einigung LuK Bühl

Details zur Einigung in Bühl entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung der IGM Offenburg.

Für alle Kollegen/innen, die gerne zusätzliche Informationen wünschen, sei auf das Betriebsverfassungsgesetz verwiesen:

§ 2
Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
.

(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.

(2) Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen.

(3) Die Aufgaben der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber, insbesondere die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

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