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31.07.2017
IG Metall: Sommerhitze wirksam begegnen

Wie jedes Jahr, so häufen sich auch in diesem Sommer wieder die Anfragen zum Thema „Hitze am Arbeitsplatz“; die IG Metall nimmt dazu umfassend Stellung

In einem Interview auf Seite 2 macht das IG Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban deutlich, wie die Arbeitsstätten-Regel (ASR) A3.5 „Raumtemperatur“ zu verstehen ist. Im Punkt „Betriebliche Praxis“ wird auf den Seiten 3 und 4 erläutert, auf welche wichtigen Punkte der Betriebsrat bei sommerlicher Hitze achten muss.

Dies beginnt bei „Grundsätzlichem“ und geht über „Betriebstechnische Ausnahmen“ sowie „Anforderungen an den Wärmeschutz“ bis zu „Temperaturschwellen in der Arbeitsstätten-Regel (ASR) und was sie bedeuten“. Die vierseitige Broschüre ist eine wertvolle Arbeitshilfe für Betriebsrat und gewerkschaftliche Vertrauensleute. Sie kann aber auch von Beschäftigten gut genutzt werden, um die eigenen Rechte kennen zu lernen.

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