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03.11.2017
Homburg: VK-Sitzung vom 24.10.17

Schaeffler-Vertrauensleute treffen sich in IG Metall-Geschäftsstelle Homburg/Saar

Der Sitzungssaal der Geschäftsstelle der IG Metall Homburg war voll besetzt, als sich mehr als 20 Vertrauensleute der Homburger Schaeffler Technologies AG & Co.KG am Dienstag, den 24.10.17 dort trafen. Die vorletzte VK-Sitzung 2017 wurde durch Antje Mütherig (VKL) eröffnete. Antje ging auf die Tarifbewegung 2018 ein und stellte gleich zu Anfang klar, das der kommende Tarifkampf kein Spaziergang werden würde. Die Konjunktur sei aktuell sehr gut und unsere Forderungen seien mehr als berechtigt.

Es wurde über das Ende der Friedenspflicht informiert und über mögliche Warn- und Tagesstreiks, falls die Arbeitgeberseite nicht auf die Forderungen eingehen sollte, wobei bei einem Tagesstreik selbstverständlich nur IG Metall-Mitglieder einen Anspruch auf Streikgeld haben. Rene Schirra (VKL) präsentierte die Forderung der IGM auf Absenkung der Arbeitszeit im Detail, die von den anwesenden Vertrauensleuten sehr begrüsst wurde. 

Antje sprach das anstehende VK-Wochenende (11. und 12. Nov.) an, das derzeit bis auf den letzten Platz ausgebucht ist.

Danach präsentierte Rene Schirra (VKL) die finale Entwürfe der VK-Poster-Aktion. Die Poster sind bereits im Druck und werden demnächst ausgehängt. 

Rene stellte in einer Präsentation den Organisationsgrad der Schaeffler-Werke Homburg vor. Die große Anzahl von neuen IGM-Mitgliedern bei Schaeffler Homburg zeigt, daß die Kolleginnen und Kollegen dort wissen, daß man nur gemeinsam stark ist und daß sie mit der IG Metall den stärksten Partner haben, wenn es um die Verteidigung unserer Arbeitnehmerrechte geht.

Der letzte Punkt auf der Tagesordnung, den Antje (VKL) ansprach, war: Wo drückt Dich der Schuh? Hier gab es viele Wortmeldungen aus allen Werken zu Fragen bzgl. Urlaubsanspruch. Einige Vertrauensleute berichteten, daß es teilweise Schwierigkeiten gäbe, Urlaubsanträge in 2017 genehmigt zu bekommen.

Thomas Dettweiler (stellv. BR-Vorsitzender) verwies auf die Rundbriefe des Betriebsrats zu diesem Thema: Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Urlaubstage können nur aus krankheitsbedingten oder betriebsbedingten Gründen ins Folgejahr übertragen werden. Abgelehnte Urlaubsanträge müssen schriftlich begründet werden.

Thomas gab zu bedenken, dass nicht nur der übertragenen Urlaubsanspruch am 31.03. eines jeden Jahres verfällt, wenn man ihn z. B. wegen Krankheit nicht nehmen konnte, sondern es verfällt auch anteilsmäßig das Urlaubsgeld. 

Wir Vertrauensleute bei Schaeffler sind aktiv, besser informiert und gestalten Arbeit und Zukunft für unsere Kolleginnen und Kollegen! Mach mit und bewirb Dich als Vertrauensmann/frau!

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