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07.11.2017
IG Metall: Reform der EU-Entsenderichtlinie geht in die richtige Richtung

Europäische Union will für Beschäftigte die Entgelte des Gastlandes beim Arbeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten festschreiben – Französische Initiative gestartet

Eine sozialere Ausrichtung Europas ist dringlicher denn je, um die Sinnkrise der Europäischen Union (EU) zu überwinden, stellt die IG Metall fest. Sie schreibt in einer Mitteilung: "Jetzt soll die Entsenderichtlinie überarbeitet werden. Beschäftigte, die von ihrem Unternehmen in ein anderes Mitgliedsland geschickt werden, sollen künftig Anspruch auf den im Gastland üblichen Lohn haben. Bisher war nur der jeweils gültige Mindestlohn vorgeschrieben. Ein Schritt in die richtige Richtung, findet die IG Metall.

Die IG Metall hat von Anfang an die Sparpolitik in Europa kritisiert, weil sie zu Verarmung und zu einer gravierenden Deindustrialisierung in den Krisenländern führte. Jetzt zeichnet sich die von den Gewerkschaften geforderte Neuausrichtung für ein sozialeres Europa ab. Die Überarbeitung der sogenannten Entsenderichtlinie ist seit langem eine Kernforderung der Gewerkschaften. Die EU-Richtlinie regelt seit 1997 den Einsatz von Beschäftigten in einem anderen EU-Land. In ihrer aktuellen Form weist die Richtlinie zahlreiche Schwachstellen auf und erlaubt es Unternehmen, inländische und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegeneinander auszuspielen sowie Löhne nach unten zu drücken.

Besonders Arbeitnehmer aus den östlichen EU-Staaten arbeiten derzeit oft befristet als Entsandte in anderen Ländern. Bisher haben sie nur Anspruch auf den im Zielland geltenden Mindestlohn. Häufig werden Tarif- und Sozialstandards im Zielland unterschritten. Das soll sich in spätestens vier Jahren ändern - vorausgesetzt die Richtlinie wird in Brüssel verabschiedet und in nationales Recht umgesetzt. Nach dem Prinzip 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort' sollen Beschäftigte vor Ort Anspruch auf Entlohnung nach den allgemein verbindlichen Tarifverträgen haben.

Entsendungen sollen in der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern, im Ausnahmefall 18 Monate. Bisher sind es fünf Jahre. In dieser Zeit zahlen die entsendenden Arbeitgeber in die heimische Sozialversicherung ein. In vielen Ländern etwa Osteuropas sind die Sätze nur halb so hoch wie im Westen. Da soll sich nun ändern, allerdings müssen sich noch Ministerrat, Europaparlament und EU-Kommission in den sogenannten Trilogverhandlungen über die endgültige Reform verständigen.

'Diese Reform geht in die richtige Richtung, sie darf in den Mitgliedstaaten aber nicht verwässert oder gar verhindert werden', lautet die Einschätzung von IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Lemb auf der Europapolitischen Veranstaltung der IG Metall am 19. Oktober 2017. Lemb forderte darüber hinaus die Ausweitung von Mitbestimmung und Tarifverträgen auf europäischer Ebene. Europa darf sich nicht der Logik des Wettbewerbs unterwerfen. Sozialer und ökologischer Ausgleich ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft. 'Die IG Metall versteht sich als kritische Kraft und Treiber für ein soziales Europa', bekräftigte Lemb.

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