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10.01.2018
IG Metall: Fragen und Antworten zu Warnstreiks

Warum Warnstreiks für Tarifforderungen richtig und wichtig sind

Fotos vom Warnstreik am 09.01.2018 in Schweinfurt: Aktive IG Metall-Mitglieder von Schaeffler Schweinfurt sind auf den ersten vier Bildern zu sehen; auf dem fünften Foto gibt Bezirksleiter Jürgen Wechsler ein Interview; auf dem sechsten Bild ist die Abschlusskundgebung zu sehen

Um den Druck bei den Tarifverhandlungen zu erhöhen, ruft die IG Metall zu Warnstreiks auf. Beginn und Dauer legt der jeweilige IG Metall-Bezirk fest. Doch was können Warnstreiks bewirken? Sind sie rechtlich zulässig? Die IG Metall beantwortet die wichtigsten Fragen.

Tarifverhandlungen ohne Ergebnis

"Miteinander für morgen" lautet das Motto der IG Metall für ihre aktuelle Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie. Die Gewerkschaft fordert für die rund 3,9 Millionen Beschäftigte sechs Prozent mehr Geld und eine Wahloption, ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden die Woche zu verringern. Seit Ende November 2017 wird in den Tarifgebieten mit den Arbeitgebern verhandelt - bisher ohne Ergebnis. Die Friedenspflicht ist am 31. Dezember 2017 ausgelaufen. Seitdem kann die IG Metall zu Warnstreiks aufrufen. Seit dem 8. Januar 2018 gibt es bundesweit Warnstreiks.

Was ist ein Warnstreik?

Mit den Warnstreiks beteiligen sich die Beschäftigten aktiv an den Tarifverhandlungen. Sie stärken und stützen nicht nur die Position der IG Metall, sondern üben auch öffentlich Druck auf die Arbeitgeber aus. Warnstreiks sind befristete Arbeitsniederlegungen von einigen Stunden. Damit wollen die IG Metall und die Beschäftigten die Arbeitgeber zu einem Angebot bewegen oder gegen ein zu geringes Angebot protestieren. Warnstreiks sind ein effektives Druckmittel, um gute Tarifstandards für Mitglieder durchzusetzen.

Wer darf zum Warnstreik aufrufen?

Sobald die Friedenspflicht endet, sind Warnstreiks möglich. Zu den Arbeitsniederlegungen - egal ob Warnstreik oder Streik - darf ausschließlich die Gewerkschaft aufrufen. Bei der IG Metall ist das in der Regel die jeweilige Bezirksleitung oder, als deren Vertreter, die örtliche IG Metall. Mit dem Aufruf werden Uhrzeit, Dauer und in der Regel auch Treffpunkt für die Aktion vor Ort festgelegt.

Was ist eine Friedenspflicht?

Friedenspflicht bedeutet, dass während der Laufzeit eines gültigen Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Nach Ende der Friedenspflicht kann die IG Metall zu Warnstreiks aufrufen. Das tut sie in der Regel auch, um den Verhandlungs- und Einigungsdruck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. 

Sind Warnstreiks erlaubt?

Ja. Warnstreiks sind wie Vollstreiks verfassungsrechtlich als Grundrecht garantiert. Das Streikrecht leitet sich ab von der "Koalitions- und Vereinsfreiheit", das im Grundgesetz verankert ist (Artikel 9 Absatz 3). Darum darf sich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer an einem Warnstreik beteiligen - ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht. Wer an einem Warnstreik teilnimmt, muss keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten. Arbeitgeber dürfen Warnstreikende nicht maßregeln und weder während noch nach der Arbeitsniederlegung kündigen.

Beschäftigte, die an Warnstreiks der IG Metall teilnehmen, können nicht persönlich haftbar gemacht oder in Regress genommen werden. Zwar drohen die Arbeitgeber derzeit mal wieder mit juristischen Konsequenzen und behaupten, die Warnstreiks seien rechtswidrig. Das sind jedoch lediglich Störmanöver, um die Beschäftigten zu verunsichern. Tatsächlich sind die Tarifforderungen der IG Metall und damit auch die Teilnahme an Warnstreiks rechtmäßig.

Wie sieht es mit Azubis und Leihbeschäftigten aus?

Außerhalb des Berufsschulunterrichts dürfen sich auch alle Auszubildenden am Warnstreik beteiligen. Schließlich fordert die IG Metall auch für sie mehr Geld. Leiharbeiter dürfen ebenfalls an Warnstreiks teilnehmen. Sie dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Dies ergibt sich aus den DGB-Tarifverträgen zur Leiharbeit, aber auch aus dem seit 1. April 2017 geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das ein solches Verbot vorsieht.

Unzulässig ist sowohl, dass Leihbeschäftigte im Entleihbetrieb direkt Tätigkeiten von Beschäftigten übernehmen, die sich im Arbeitskampf befinden. Oder auch nur mittelbar von Beschäftigten, die die Tätigkeiten von Beschäftigten übernommen haben, die sich im Arbeitskampf befinden. Der Verleiher hat den Leiharbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er in diesen Fällen das Recht hat, seine Arbeitsleistung zu verweigern.

Muss ich "ausstechen" oder mich beim Vorgesetzten abmelden?

Nein, die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen sind kollektive Arbeitsniederlegungen, keine "Freizeit". Deshalb muss die Abwesenheit nicht dokumentiert und Fehlstunden müssen nicht nachgearbeitet werden. Wenn die IG Metall zum Warnstreik oder Streik aufgerufen hat, sind die arbeitsvertraglichen Pflichten für die Dauer des Streiks aufgehoben. Deshalb muss ich mich nicht beim Vorgesetzten abmelden, wenn ich einem Warnstreik- oder Streikaufruf folge.

Habe ich Anspruch auf Entgelt, wenn ich einem Warnstreik- oder Streikaufruf folge?

Nein. Bei einem Streik gibt es keine Arbeitspflicht, aber eben auch keine Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Er kann daher für Streikzeiten das Entgelt kürzen, ebenso die Ausbildungsvergütungen. Er muss dies aber nicht tun. Die IG Metall bezahlt ihren Mitgliedern für die Zeit eines von ihr ausgerufenen Vollstreiks (Tagesstreik / unbefristeter Streik) das Streikgeld. Es gleicht einen Teil des finanziellen Entgeltverlusts aus, der den Mitgliedern in der Regel durch die Teilnahme an einem Vollstreik entsteht.

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