Startseite
02.02.2018
IG Metall Bayern: Unternehmen scheitert mit Klage gegen Streik

Arbeitsgericht Nürnberg bestätigt Rechtmäßigkeit der IG Metall-Forderung und erlaubt Warnstreik – Bayerischer IG Metall-Bezirksleiter Jürgen Wechsler: „Das juristische Kartenhaus der Arbeitgeber fällt in sich zusammen“

Jürgen Wechsler, Bezirksleiter der IG Metall Bayern

Das Arbeitsgericht Nürnberg hat den Antrag der Firma Kennametal aus Lichtenau auf eine einstweilige Verfügung gegen die Durchführung des dortigen ganztägigen Warnstreiks als unbegründet zurückgewiesen. Kennametal begründete seinen Antrag damit, dass die Forderung der IG Metall rechtswidrig und der ganztägige Warnstreik unverhältnismäßig sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, da es sich nicht um eine rechtswidrige Streikforderung handele.

Jürgen Wechsler, Bezirksleiter der IG Metall, sagt dazu: „Statt mit uns inhaltlich zu verhandeln, verkriechen sich die Arbeitgeber seit Monaten hinter ihren Klagedrohungen. Das juristische Kartenhaus der Arbeitgeber fällt jetzt in sich zusammen. Die Gerichte bestätigen nun die Rechtmäßigkeit unserer Forderungen. Denn damit machen wir Tarifpolitik für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wir verbessern die Gleichstellung von Frauen und wir tun was für den Gesundheitsschutz von Schichtarbeitern. Das sind wichtige gesellschaftspolitische Ziele. Die Arbeitgeber sollten sich schämen, dagegen zu klagen.“

Weiterhin weist das Gericht darauf hin, dass Anträge, die Arbeitskampfmaßnahmen insgesamt verhindern sollen, so stark in die grundgesetzlich geschützte Rechtsposition der IG Metall eingreifen würden, dass der Kernbereich des Grundrechts auf Streik gefährdet sein kann. Der ganztägige Warnstreik bei Kennametal in Lichtenau läuft seit dem 31.01.2018 um 22 Uhr planmäßig. Die Produktion steht still.

Druckansicht