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06.02.2018
IG Metall: Guter Tarifabschluss erreicht

IG Metall Baden-Württemberg setzt kräftige Entgelterhöhung, kurze Vollzeit und zusätzliche freie Tage für Kindererziehung, Pflege und Schichtarbeiter durch

Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg

Der IG Metall-Bezirksleiter, Roman Zitzelsberger, sagt zum Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, das harte Ringen um den Tarifabschluss 2018 hat sich gelohnt: Deutlich mehr Geld 2018 und 2019, ein Anspruch auf verkürzte Vollzeit für alle sowie Wahlfreiheit und zusätzliche freie Tage für Kolleginnen und Kollegen mit familiären und beruflichen Belastungen.

Damit beteiligen wir die Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg der Branche und tragen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei. Dieses Ergebnis ist verdient und mit der tollen Warnstreik-Beteiligung haben alle direkt zum Gelingen beigetragen!“

Jürgen Wechsler, Bezirksleiter der IG Metall in Bayern, ergänzt: „Die IG Metall hat heute einen Durchbruch für eine moderne Arbeitszeitkultur geschafft. Die Beschäftigten können nun über ihre Arbeitszeiten selbst mitbestimmen. Alle Beschäftigten haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine zeitweise Arbeitszeitreduzierung mit Rückkehrrecht. Und es wird zusätzliche freie Tage geben für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit verkürzen, um Kinder zu erziehen und Angehörige zu pflegen sowie für Schichtarbeiter. Die IG Metall hat in diesem Punkt den massiven Widerstand der Arbeitgeber gebrochen.“

Wechsler weiter: „Hinzu kommt eine kräftige Entgelterhöhung um 4,3 Prozent, die angesichts der hervorragenden wirtschaftlichen Situation fair und angemessen ist. Dieses sehr gute Ergebnis haben sich die Beschäftigten durch ihre überwältigende Beteiligung an den Warnstreiks und ganztägigen Warnstreiks selbst erkämpft. Ohne diesen Druck hätten die Arbeitgeber nicht eingelenkt.“

Die Verhandlung für die bayerische Metall- und Elektro-Industrie zur Übernahme dieses Tarifabschlusses findet am 8. Februar 2018 in München statt.

Der Tarifabschluss im Detail:

Entgelt:

• Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen im April 2018 um 4,3 Prozent
• Für Januar bis März 2018 gibt es 100 Euro Einmalzahlung, Azubis erhalten 70 Euro
• Der Festbetrag von 400 Euro wird spätestens im Juli 2019 fällig, Auszubildende erhalten 200 Euro. Ab 2020 wird der Festbetrag tabellenwirksam und fließt in das Volumen des tariflichen Zusatzgelds ein. Davon profitieren insbesondere untere Entgeltgruppen.

Verkürzte Vollzeit:

• Der Anspruch gilt ab 2019 für alle Vollzeit-Beschäftigten (mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit). Sie können ihre Arbeitszeit für mindestens 6 und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken. Eine Wiederholung ist möglich.
• Für den Ausgleich der wegfallenden Arbeitszeit wurden entsprechende Flexibilisierungsinstrumente vereinbart. Solange 10 Prozent der Beschäftigten in verkürzter Vollzeit sind, muss der Arbeitgeber keine weiteren Anträge genehmigen.

Tarifliches Zusatzgeld/tarifliche Freistellungstage:

• Das tarifliche Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts bekommen alle Beschäftigten, es wird mit dem Festbetrag von 400 Euro erstmals im Juli 2019 ausbezahlt.
• Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen und in belastenden Arbeitszeitsystemen wie Schichtarbeit können sich erstmals für 2019 alternativ für 8 tarifliche Freistellungstage statt des Zusatzgelds entscheiden. 2 dieser 8 freien Tage finanziert der Arbeitgeber zusätzlich.
• Anspruchsberechtigte Schicht: Für Beschäftigte, die in drei oder mehr Schichten oder in Nachtschicht arbeiten, gilt eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren, wovon 3 Schicht gearbeitet sein müssen. Für Wechselschicht-Beschäftigte gelten im ersten Jahr mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und 10 Jahre Schichtbeschäftigung, ab 2020 sinken die Voraussetzungen auf 7 Jahre Betriebszugehörigkeit und 5 Jahre Schicht.
• Anspruchsberechtigte Pflege/Kind: Der Anspruch besteht erstmalig nach mindestens 2-jähriger Betriebszugehörigkeit. Pro pflegebedürftigem Angehörigen (mindestens Pflegestufe 1) und/oder pro Kind (bis Vollendung des 8. Lebensjahres) kann die Freistellung höchstens für zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
• Der Anspruch, statt tariflichem Zusatzgeld freie Tage zu gewähren, kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung auf den ganzen Betrieb, bestimmte Beschäftigtengruppen oder Abteilungen erweitert werden.

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