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13.03.2018
Kirchen: Aufruf zur Betriebsratswahl

Die Deutsche Bischofskonferenz der römisch-katholischen Kirche und die Evangelische Kirche in Deutschland ermuntern zur Teilnahme an der Betriebsratswahl

Anlässlich der vom 1. März bis zum 31. Mai 2018 stattfindenden Betriebsratswahlen in Deutschland rufen die katholische und die evangelische Kirche zur aktiven Teilnahme auf. In einem Aufruf erinnern der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, an die Verantwortung, die Betriebsräte für ihre Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen.

Die künftigen Herausforderungen für die Arbeit der Betriebsräte werden von den Veränderungen der Erwerbsarbeit vorgegeben. Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm sehen insbesondere drei Entwicklungen: So habe der Druck auf die Beschäftigten weiter zugenommen. „Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden.“ Außerdem nehmen die Unternehmen und die Beschäftigten durch die Integration von Flüchtlingen ins Erwerbsleben eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Als dritten Punkt nennen die beiden Vorsitzenden das Stichwort „Arbeit 4.0“, mit dem die zunehmend digitalisierte Arbeitswelt zum Ausdruck gebracht wird.

„Aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt bedarf es öffentlicher Debatten, wie die Arbeit in Zukunft human gestaltet werden kann. Notwendig sind hierzu Leitbilder menschengerechter Arbeit“ so Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm. „Damit Erwerbsarbeit nicht das ganze Leben bestimmt, braucht es auch Grenzen der Arbeit: Grenzen der Belastungen, Grenzen der zeitlichen Verfügbarkeit und Grenzen der Ökonomisierung. Für all dies gilt: Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, sind starke Interessensvertretungen in den Betrieben notwendig.“

 

 

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