Startseite
20.08.2018
IG Metall: Broschüre mit wichtigsten Antworten zum Tarifabschluss

Gewerkschaft stellt häufige Fragen zum Tarifabschluss 2018 in der Metall- und Elektroindustrie vor, und gibt die Antworten darauf

IG Metall-Aktive blockieren das Tor 4 beim Tageswarnstreik am 2. Februar 2018 in Schweinfurt

Tageswarnstreik: Am 1. Februar 2018 geht bei Schaeffler in Homburg nichts mehr

Auch in Gunzenhausen streikten die IG Metall-Mitglieder am 31. Januar 2018 erfolgreich ganztägig

Im Februar 2018 wurde zwischen IG Metall und Arbeitgeberverbänden ein wegweisender neuer Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie abgeschlossen, der in allen Bundesländern gilt.

Die Voraussetzung dafür waren flächendeckende betriebliche Aktionen während der Tarifrunde. Auch die IG Metall-Mitglieder bei Schaeffler haben wesentlich zum Tariferfolg beigetragen, unter anderem mit den Tageswarnstreiks in Schweinfurt, Homburg und Gunzenhausen.

Der Tarifabschluss gibt den Beschäftigten mehr Flexibilität und mehr Selbstbestimmung bei den Arbeitszeiten. Sie haben erstmals einen Rechtsanspruch, selbst zu wählen und kürzer zu arbeiten – für sich selbst, ihre Gesundheit und ihre Familien. Neben einer Einmalzahlung und einer satten Entgeltsteigerung haben Vollzeitbeschäftigte ab 2019 Anspruch auf verkürzte Vollzeit.

Sie können ihre Arbeitszeit 6 bis 24 Monate lang auf bis zu 28 Stunden in der Woche reduzieren. Danach haben sie das garantierte Recht, wieder zu ihrer normalen Vollzeit zurückzukehren – oder erneut einen Antrag auf verkürzte Vollzeit zu stellen. Zudem gibt es eine Wahloption für Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten. Sie können die 27,5 Prozent tarifliches Zusatzgeld, das jeweils im Juni des Jahres ausgezahlt wird, auch als Zeit nehmen.

Normalerweise kämen bei dieser Wahloption rein rechnerisch sechs freie Tage im Jahr heraus. Die IG Metall hat jedoch durchgesetzt, dass der Arbeitgeber noch zwei Tage als Bonus obendrauf legt. Das heißt: Es gibt zusätzliche acht Tage frei im Jahr. Neben den bundesweit gültigen Regelungen hat die IG Metall in den einzelnen Tarifgebieten auch noch einige spezielle, zusätzliche Verbesserungen erzielt.

Auszubildende erhalten beispielsweise zusätzliche freie Tage vor Prüfungen, wobei das regional unterschiedlich geregelt ist. Das gilt auch für die Gesprächsverpflichtung, die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten im Osten anzugleichen. Nun gilt es, diesen Tarifvertrag in die betriebliche Praxis umzusetzen. Und wie das bei neuen Regelungen oft ist, sind sie nicht gleich jedem verständlich.

Auch gibt es unterschiedliche Interpretationen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Umso wichtiger sind Handlungs- und Umsetzungshilfen für den betrieblichen Alltag. Die IG Metall hat aus diesem Grund nun eine Broschüre mit häufigen Fragen zum Tarifabschluss – und den Antworten darauf – erstellt. Eine gedruckte DIN-A6-Version dieser FAQ-Broschüre wird vorbereitet und ab Oktober 2018 über die Betriebsräte und IG Metall-Geschäftsstellen erhältlich sein.

Druckansicht