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24.10.2018
Schweinfurt: Regeln zur Betriebsruhe

Der Rundbrief Nr. 11/2018 des Schaeffler-Betriebsrats Schweinfurt informiert über die Regeln zur Betriebsruhe am Standort

Der Schaeffler-Vorstand hat angekündigt, an "definierten Tagen" Betriebsruhe einzuführen. Die wirtschaftlichen Hintergründe hat das Unternehmen in der Wirtschaftsausschusssitzung am 11. Oktober 2018 den Betriebsräten dargelegt.

Nun laufen an den Schaeffler-Standorten in Deutschland die Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Nach § 87 BetrVG hat der Betriebsrat in Arbeitszeitfragen Mitbestimmung und hat auf die Einhaltung der Betriebsvereinbarungen zu Gleitzeit, Urlaubsentnahme und Zeitkonten zu achten. Mitbestimmung bezieht sich auf das WIE, nicht auf das OB der Maßnahme.

Der Betriebsrat Schweinfurt informiert in diesem Flugblatt über die Regeln zur Betriebsruhe am Standort Schweinfurt. Am Standort Schweinfurt wurde bereits am Donnerstag, dem 18. Oktober 2018 ein vierseitiges Flugblatt verteilt. Diese konzernweit abgestimmte und durchgeführte Aktion machte die Position der Betriebsräte und der IG Metall zur aktuellen Strategie des Vorstands deutlich und informierte zur Zukunftsvereinbarung.

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