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02.11.2018
IG Metall: Mehr Flexibilität für die Beschäftigten!

Die Belegschaften arbeiten zugunsten der Unternehmen inzwischen meist hochflexibel – Die Gewerkschaft fordert deshalb die Umsetzung des Tarifvertrags "T-ZUG" und damit mehr Flexibilität für Beschäftigte ein

Die Arbeitszeiten sind heute weitgehend an den betrieblichen Bedarf angepasst. Beschäftigte arbeiten hochflexibel zum Vorteil der Unternehmen. Diese flexibilisieren so ihre Produktion, senken die Kosten und verbessern die Marktpräsenz. Doch nun fordern die Belegschaften auch mehr Flexibilität für sich selbst.

Die IG Metall hat auf Wünsche ihrer Mitglieder hin den Tarifvertrag "T-ZUG" abgeschlossen. Er sieht vor, dass Schichtarbeiter/innen und Beschäftigte mit kleinen Kindern oder Pflegefällen in der Familie acht zusätzliche freie Tage im Jahr nehmen können, falls kein betrieblicher Personalengpass dem entgegensteht. Dazu kommt die Möglichkeit, ab 1. Januar 2019 befristet in eine verkürzte Teilzeit von 28 bis 35 Stunden pro Woche zu gehen.

Der neue Tarifvertrag "T-ZUG" wurde erst im März 2018 geschlossen, doch jetzt wollen manche tarifgebundene Unternehmen nichts mehr davon wissen und drohen sogar mit dem Austritt aus dem Flächentarifvertrag. Betriebsräte und IG Metall hingegen fordern die Umsetzung des Tarifvertrags in den Betrieben ein. Denn die Mehrheit der Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie arbeiten länger als vertraglich vereinbart und braucht dringend eine Entlastung!

Konkret arbeiten 49 Prozent samstags und 25,1 Prozent auch am Sonntag. 27,3 Prozent arbeiten auch einmal in der Freizeit. Selbst Extreme, wie das Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit (20,8 Prozent), Arbeit ohne planbare Arbeitszeiten (16,5 Prozent) und Ruhezeitverletzungen (11 Prozent), kommen häufig vor. Lediglich 14 Prozent der Beschäftigten müssen keine Flexibilitätsanforderungen erfüllen.

Oft muss deshalb das Privatleben der Beschäftigten hinten anstehen. Die mit dem Tarifvertrag "T-ZUG" verknüpfte stärkere Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit durch acht zusätzliche freie Tage im Jahr soll Beschäftigte gegen Überforderung und Belastungen schützen. Eine zeitweise Verkürzung der Arbeitszeit sichert zudem, dass persönliche Interessen und Verpflichtungen nicht unter die Räder kommen.

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