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26.02.2019
Schweinfurt: Regeln zur Arbeitszeit

Der Schaeffler-Betriebsrat am Standort Schweinfurt weist auf gültige Regelungen zum Umgang mit Arbeitszeitkonten hin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Ende des Jahres 2018 vereinbarte der Betriebsrat mit der Personalleitung die Absenkung der Gleitzeitguthaben und Stilllegungstage. (Link im S-Connect: Broschüre) Die Gründe wurden vom Vorstand und Management hinreichend dargelegt.

Prinzipiell gilt, dass Anweisungen von Führungskräften, die sich auf die Arbeitszeit beziehen, der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegen.

Diese Mitbestimmung wird festgehalten in Betriebsvereinbarungen. Ab 1. Januar 2019 gelten uneingeschränkt die Betriebsvereinbarungen:

 - Gleitende Arbeitszeit (Mitarbeiterdisposition)
- Arbeitszeitkonto (Schichtmodelle)
- Konjunkturkonto (Mehrarbeit, Reisezeit)

Achtung: Vereinbarungen und Handhabungen aus anderen Standorten haben in Schweinfurt keine Bindung!

Die Mitbestimmung wird umgesetzt durch jeweils separate Vereinbarungen zu Stilllegungstagen und anderen Einzelfragen. Dazu muss über die Personalleitung ein begründeter Antrag an den Betriebsrat gestellt werden.

Einseitige Anwendung von Führungskräften zu Gleitzeitaufbau oder -abbau innerhalb des Korridors von minus 20 bis plus 35 Stunden sind nicht rechtswirksam.

Wir wünschen eine schöne Woche.

Norbert Lenhard      Jürgen Schenk                 Petra Blumenau
BR-Vorsitzender      Stellv. BR-Vorsitzender     Stellv. BR-Vorsitzende

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