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22.03.2019
Schweinfurt: Erfolgsbeteiligung für 2018

Der Schaeffler-Betriebsrat Schweinfurt informiert in einem aktuellen Infoblatt über die Höhe der Erfolgsbeteiligung

Die Erfolgsbeteiligung 2018 ist ein Ergebnis der Verhandlungen 2009 zwischen IG Metall und Familie Schaeffler. Sie gilt für alle Tarifmitarbeiter/innen, Auszubildende und QB-Mitarbeiter/innen (Schaeffler-eigene Leiharbeitsgesellschaft) der Schaeffler-Gruppe. Bei QB-Mitarbeitern/innen zählt die eventuelle vorausgegangene befristete Beschäftigung als Betriebszugehörigkeitszeit.

Diese Sonderzahlung ist mit dem Erfolg des Vorjahres – Performancebeitrag global, Qualität, Liefertreue – der Schaeffler Gruppe Deutschland verknüpft. Die Erfolgsbeteiligung wird als Einmalbetrag mit der Aprilabrechnung, Stichtag 30.04.2019, mit 1.060 € gewährt.

Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr erhalten 110€, ab dem 3. Ausbildungsjahr 160€. Auszubildende, die bis zum 31.12. des Berechnungsjahres die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten die volle Einmalzahlung. Bei der Höhe der Auszahlung erfolgt keine Unterscheidung nach der Höhe des individuellen Entgelts oder der Eingruppierung. Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Zahlung.

Mitarbeiter in der Altersteilzeit erhalten die Sonderprämie in der Arbeitsphase voll, in der Freistellungsphase nur für die Zeiten der Arbeitsphase in 2018. Mitarbeitern mit Tagen und Zeiträumen ohne Entgeltleistung (z. B. unbezahlte Abwesenheit, Krankengeldbezug) erhalten eine anteilige Zahlung (Ausnahme §10 (2) MTV Bayern).

Eine anteilige Zahlung für Zeiten mit Entgeltbezug erhalten Mitarbeiter, die im Berechnungsjahr mindestens 9 Monate betriebszugehörig waren. Mitarbeiter die bereits über ihre Vergütung am Unternehmenserfolg beteiligt werden, sowie Ferienarbeiter, Praktikanten, Diplomanten, Werkstudenten und Aushilfen sind ausgenommen.

Der Erfolg einer starken Interessensvertretung!

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