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18.02.2019
Bühl: Nimm Dir Bildungszeit!

Die IG Metall-Vertrauensleute bei LuK (Schaeffler) Bühl rufen die Beschäftigten dazu auf, die gesetzliche Bildungszeit in Baden-Württemberg zu nutzen

Beschäftigte haben – nach 12 Monaten Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber – Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr

Die Bildungszeit ist eine prima Möglichkeit zur Weiterbildung

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeit-Gesetz (BzG) in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Damit haben Beschäftigte einen Anspruch, sich bis zu 5 Tage pro Jahr vom Arbeitgeber zur Weiterbildung freistellen zu lassen.

Voraussetzung: Alle, deren Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht. Azubis und dual Studierende haben den Anspruch jedoch nur einmalig während ihrer Ausbildung.

Anspruch: Der Bildungszeitanspruch bezieht sich auf berufliche und politische Weiterbildung und auf Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Der Arbeitgeber muß jedoch nur 10% der Beschäftigten die Bildungszeit gewähren (also schnell sein…).

Antrag: muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingereicht werden (inkl. Termin, Inhalt, Anbieter). Das Antragsformular gibt’s im S-Connect.

Bildungseinrichtungen: Nur bei anerkannten Bildungseinrichtungen darf die Weiterbildung durchgeführt werden. Infos unter http://www.bildungszeit-bw.de . Darin finden sich nicht nur Einrichtungen in Baden-Württemberg, sondern auch aus ganz Deutschland sowie dem Ausland (um z.B. Fremdsprachen zu lernen).

IG Metall-Mitglieder haben's besser

Bei Bildungszeitseminaren und Seminaren nach § 37.7 BetrVG bei der IGM übernimmt die IG Metall den Gesamtpreis (Übernachtung, Verpflegung, Seminarkosten) für ihre Mitglieder. Dabei werden z.B. Kenntnisse bzgl. Tarifverträgen, aber auch die Notwendigkeit der Solidarisierung vermittelt.

Lernen ist Bildung, Bildung ist Luxus,
und Luxus kann ich mir nicht jetzt leisten.

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