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08.11.2019
Schweinfurt: Weihnachtsgeld dank Gewerkschaft!

Im aktuellen Infoblatt erläutert der Betriebsrat von Schaeffler Schweinfurt die Regelungen zur Jahressonderzahlung, die im IG Metall-Tarifvertrag festgelegt sind

Dass es in den meisten Betrieben der Metall- und Elektroindustrie heutzutage Weihnachtsgeld gibt, ist nicht selbstverständlich, sondern der Erfolg einer starken gewerkschaftlichen Interessenvertretung.

Von den Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben bekamen zuletzt (im Jahr 2018) 77 Prozent Weihnachtsgeld, von denen ohne Tarifverträge nur 42 Prozent. Zudem haben Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben durch den Tarifvertrag in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld.

Die Höhe der tariflichen Sonderzahlung richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit:

  • Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 25 v. H. eines Monatsverdiensts (25 %)
  • Nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit: 35 v. H. eines Monatsverdiensts (35 %)
  • Nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit: 45 v. H. eines Monatsverdiensts (45 %)
  • Nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit: 55 v. H. eines Monatsverdiensts (55 %)
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