Startseite
09.12.2019
Gesamt- und Konzernbetriebsrat: Verkauf der Werke Kaltennordheim und Unna

Statt der geplanten Schließung wurde der Verkauf an den Investor "One Square Advisors" vereinbart – Zukunftsvereinbarung sowie Bemühungen von Schaeffler-Betriebsräten und IG Metall waren erfolgreich

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Arbeitgeber informierte am Freitag auf Betriebsversammlungen in den Standorten Kaltennordheim und Unna sowie auf S-Connect (siehe https://sconnect.schaeffler.com/community/stoday-de/blog/2019/12/06/schaeffler-verkauft-werke-in-kaltennordheim-und-unna) über den Verkauf der beiden Werke.

Grundsätzlich halten wir die zugrundeliegende Entscheidung des Vorstands vom März 2019 weiterhin für falsch. Eine Zukunft für alle im Hause Schaeffler wäre aus unserer Sicht wünschenswert gewesen. Es hätte Zeit für den Aufbau einer alternativen Fertigung und für andere Geschäftsmodelle gegeben.

Es bestanden dabei von Anfang an drei Optionen:
• 1. Fortführung unter Schaeffler
• 2. Schließung des Standorts
• 3. Verkauf an einen Investor

Zu 1. Schaeffler hat es kategorisch abgelehnt! Zu 2. Hier haben wir alle gekämpft, um dies abzuwenden (BR / GKBR / IG Metall und INFO-Institut). Zu 3. Eine Alternative zur Schließung wird nun ermöglicht. Mit One Square Advisors ist ein ernsthaft interessierter Investor da, der Kaltennordheim und Unna kaufen will. Eines zeigt sich: Die Zukunftsvereinbarung greift. Eine Schließung der Standorte Hamm, Kaltennordheim und Unna konnte abgewendet werden.

Kaltennordheim und Unna bekommen eine Chance – nicht mehr, aber auch nicht weniger!
• Konstruktive Verhandlungen zum Interessenausgleich wurden geführt. Klare Regelungen wurden getroffen.
• Dank an die tolle Belegschaft, eine engagierte IG Metall vor Ort, an das INFO-Institut und natürlich an die standhaften Betriebsräte.

Ergebnis:
• Die Werke Kaltennordheim und Unna werden nicht kalt geschlossen. Der Investor One Square Advisors übernimmt durch Betriebsübergang nach § 613 a BGB zum 01.02.2020 beide Standorte.
• Dabei gehen die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter/innen auf den neuen Arbeitgeber über (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen). Die Mitarbeiter/innen können dem Betriebsübergang widersprechen. Es gibt dann keinen Arbeitsplatz bei LuK (Schaeffler) mehr, die Mitarbeiter/innen werden betriebsbedingt gekündigt. In diesem Fall greift der Rahmensozialplan von Schaeffler.
• Alle Mitarbeiter/innen, die zum neuen Arbeitgeber wechseln und bis zum Zeitpunkt der Verlagerung der Produktion und des Arbeitsplatzes bleiben, erhalten nach Interessenausgleich und Sozialplan 30.000 Euro.
• Falls der Investor zum Zeitpunkt der Verlagerung durch ein alternatives Geschäftsmodell neue Arbeit beschafft, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Gelingt dies mit Wegfall des Arbeitsplatzes nicht, greift die Abfindung der Mitarbeiter/innen nach den Maßgaben des Freiwilligenprogramms.
• In einem Vertrag zwischen Schaeffler und One Square Advisors ist festgelegt, dass der Übernehmer dann am meisten an dem Geschäft verdient, wenn er die Standorte weiterführt. Trotzdem bleibt das Risiko, dass kein Nachfolgekonzept zustande kommt.

Entgegen der ursprünglichen Schließungsabsicht konnte durch die maximale Ausnutzung der Zukunftsvereinbarung die Option auf Fortführung der Werke durchgesetzt werden.

Druckansicht