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26.02.2020
DGB: Festveranstaltung zu 100 Jahren Betriebsrätegesetz

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) feiert 100 Jahre Betriebsverfassung mit hochrangigen Vertretern aus Arbeitnehmervertretung, Politik, Arbeitsrecht und Wissenschaft

Am 4. Februar 1920 wurde in Deutschland mit dem Betriebsrätegesetz (BRG) zum ersten Mal betriebliche Mitbestimmung institutionalisiert. Das BRG bildete mit flächendeckenden Regelungen zur Wahl von Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zu ihrer Beteiligung den Grundstein der heutigen betrieblichen Mitbestimmung mit dem 1952 in Kraft getretenen und 1972 novellierten Betriebsverfassungsgesetz.

Hochkarätige Referentinnen und Referenten

Im Jahr 2020 wird das Betriebsrätegesetz 100 Jahre alt. Aus diesem Anlass wird der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zusammen mit seinen Mitgliedsgewerkschaften einen Festakt veranstalten. Am 24. März 2020 lädt der DGB ab 10:30 Uhr zur Festveranstaltung "100 Jahre Betriebsrätegesetz – 100 Jahre Betriebsverfassung" ins Hotel Crowne Plaza Berlin City Centre. Eröffnet wird die Veranstaltung durch den Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, sowie den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Es schließen sich Festvorträge zu 100 Jahren Betriebsverfassung von Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, sowie von Dr. Axel Weipert, freiberuflicher Historiker in Berlin, und von Dr. Thomas Klebe, Arbeitsrechtler beim IG Metall-Vorstand in Frankfurt am Main, an.

Betriebsverfassung in der Alltagspraxis

In Laufe des Nachmittags folgen Vorträge über Beispiele guter Alltagspraxis von Betriebsräten von Dr. Manuela Maschke, IMU der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf) und über Probleme der Errichtung und Tätigkeit von Betriebsräten aus sozialwissenschaftlicher Sicht von Dr. Martin Behrens, WSI der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Die Tagung schließt mit einer Podiumsdiskussion über 100 Jahre Betriebsverfassung unter den Bedingungen abnehmender Vertretungsdichte und zunehmender Wahlbehinderung. Daran nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales teil. Zu den Vorträgen ist jeweils eine Diskussion mit dem Publikum eingeplant. Das Ende der Veranstaltung ist auf 17:00 Uhr angesetzt.

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