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28.04.2020
DGB: Für einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wirbt mit guten Argumenten für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn und widerlegt Argumente, die angeblich dagegen sprechen

Der aktuelle Mindestlohn reicht zum Leben nicht. Wer (in Vollzeit) arbeitet, muss in einem wohlhabenden Land wie Deutschland davon auch gut leben können. Argumente für einen Mindestlohn von 12 Euro auf einen Blick:

  • Wer (in Vollzeit) arbeitet, muss in einem wohlhabenden Land wie Deutschland davon auch gut leben können!
  • Der aktuelle Mindestlohn reicht zum Leben nicht: Kosten für den allgemeinen Lebensunterhalt, Wohnen, Kleidung, Strom, Versicherung und angemessene gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe.
  • Um ein Rentenniveau oberhalb der Grundsicherung zu garantieren, bedarf es eines deutlichen Zuschlages beim Mindestlohn (eigentlich 12,63 Euro).
  • Eine angemessene Entlohnung ist auch eine Frage der Würde und der Wertschätzung von Arbeit.
  • Ein Anstieg der nationalen Einkommen durch einen höheren Mindestlohn stützt die Konjunktur und stabilisiert die Wirtschaft durch eine erhöhte Binnennachfrage. In der aktuellen internationalen politischen Lage macht sich eine Wirtschaft, die vornehmlich auf internationale Nachfrage und entsprechende Exporte setzt, angreifbar und verletzlich. Wachstum muss daher auch im Inland organisiert werden!
  • Ein erhöhter Mindestlohn stellt den Anschluss an das allgemeine Lohngefüge wieder her und verringert die Diskrepanz zwischen Niedriglohnsektor und regulärer Beschäftigung. Durch einen höheren Mindestlohn werden Einkommen in unteren Einkommensklassen erhöht und die Einkommensverteilung verbessert.
  • Der Kaitz-Index (Wert des Mindestlohns zum Medianeinkommen) liegt in Deutschland bei rund 48 % (Stand 2017), auch da ist also noch Luft nach oben.
  • Ein angemessener Mindestlohn schützt vor Dumpingpreisen und schafft ein level-playing-field (gleiche Wettbewerbsbedingungen).
  • Ein erhöhter Mindestlohnsatz fördert reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und den Abbau geringfügiger Beschäftigung.
  • Ein höherer Mindestlohn führt auch zu einer Entlastung der Sozialausgaben.
  • Höhere Löhne führen zu erhöhter Produktivität (Effizienzlohntheorie).

Doch es gibt auch Argumente gegen einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro wir widerlegen diese:

  • "Mindestlöhne werden in der Mindestlohnkommission vereinbart, nicht im Deutschen Bundestag."
    "Der Ruf nach politischen Eingriffen in die Lohnfindungen schadet der Tarifbindung und beschneidet […] die wichtige Rolle der Sozialpartner."
    Antwort: Selbst Teile der CDU haben erkannt, dass eine reine Orientierung der MiLo-Kommission an der Tariflohnentwicklung nicht zielführend ist und daher eine Reformierung der Geschäftsordnung gefordert (Beschluss des CDU-Parteitags). Würde man an der aktuellen Praxis festhalten, würde ein Mindestlohn von 12 Euro erst im Jahr 2031 erreicht.
  • "Eine abrupte Anhebung auf 12 Euro und damit im internationalen Vergleich auf einen der höchsten Mindestlöhne widerspricht jedem wirtschaftlichen Sachverstand."
    "Eine Erhöhung des Mindestlohns würde etliche Tarifverträge unterminieren, die mit angemessenen Einstiegslöhnen Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte schaffen."
    "[…] massiver Eingriff in die Tarifautonomie, weil sämtliche Tarifverträge unterhalb von zwölf Euro einfach verdrängt würden."
    Antwort: Natürlich ist es der Anspruch der Gewerkschaften, durch abgeschlossene Tarifverträge selber für anständige Löhne zu sorgen. Wenn es aus vielerlei Gründen allerdings nicht gelingt, die unteren Lohngruppen anzuheben, darf der Staat nicht tatenlos zusehen. Vielmehr muss der Staat selbst tätig werden, um sozialen Frieden zu erhalten.
  • "Wer den Mindestlohn mit hohem Armutsrisiko gleichsetze, verkenne statistische Realitäten."
    Antwort: Fakt ist, als armutsfest kann ein Mindestlohn dann gelten, wenn er sicherstellt, dass die Bezieher*innen nicht im Alter nach 45 Jahren mit Vollzeitbeschäftigung auf die Grundsicherung zurückgreifen zu müssen. Bereits 2017 nannte das Bundesarbeitsministerium einen Stundenlohn von 11,85 Euro und später von 12,63 Euro als erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen.
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