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26.05.2020
IG Metall: "Christliche" Möchtegern-Gewerkschaft DHV ist nicht tariffähig

Laut Landesarbeitsgericht Hamburg darf der zum Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) gehörende DHV mangels Durchsetzungsfähigkeit keine Tarifverträge abschließen

Arbeitgebernahe Pseudo-Gewerkschaft mit brauner Vergangenheit

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 22.05.2020 festgestellt, dass der DHV nicht tariffähig ist und damit keine Tarifverträge abschließen darf. Er hat zu wenige Mitglieder und kann keine Streikaktivitäten nachweisen. Alle Tarifverträge, die der DHV seit dem 21.04.2015 geschlossen hat, sind ungültig.

Der DHV gehört dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) an. Nach Angaben des Christlichen Gewerkschaftsbunds wurde der Berufsverband DHV am 7. September 1893 von 23 Handlungsgehilfen in Hamburg als "Deutschnationaler Handlungsgehilfen-Verband" gegründet. Bereits bei der Gründung wurde im Namen "deutschnational" die weltanschaulich stramm rechte Verortung dieser Möchtegern-Gewerkschaft sichtbar, die schließlich in einer offenen Anbiederung an die faschistische NSDAP gipfelte.

Viele Organisationen des Christlichen Gewerkschaftsbunds nicht tariffähig

Auch wenn das Deutschnationale, Nationalsozialistische und Judenfeindliche beim DHV bei seiner Neugründung 1950 in den Hintergrund rückte: Ein Unternehmeranhängsel blieb der DHV bis heute, wie auch der CGB insgesamt. Der DHV ist schon die vierte vermeintliche "Gewerkschaft" des CGB, die durch Gerichtsurteile ihre Gewerkschaftseigenschaft verlor – nach den "christlichen" Organisationen für die Leiharbeit (CGZP), das Holz- und Kunststoffgewerbe (GKH) sowie die Medizinbranche (Medsonet).

Sogar die liberale WirtschaftsWoche gibt dem für seine Dumpingtarifverträge und den Verzicht auf Streiks bekannten CGB keine guten Überlebenschancen, auch wenn der CGB angeblich neuerdings mehr Durchsetzungsstärke gegenüber den Arbeitgebern zeigen wolle: "Wer aber, fragt man sich, braucht einen CGB, der ungefähr so ist wie der DGB – nur kleiner, machtloser und mit einer enorm dunklen Vergangenheit?"

Die IG Metall begrüßt den Beschluss des LAG Hamburg

"Die IG Metall begrüßt den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Damit wird die Tarifautonomie gestärkt und Gefälligkeitstarifverträgen der Boden entzogen", erklärt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. "Die Tarifverträge der IG Metall erfahren durch das Urteil eine Aufwertung. Tarifverträge sind kein Selbstzweck. Sie werden von den Mitgliedern erstritten und setzen die Messlatte für die Umverteilung in den Unternehmen. Sie zu unterbieten, bedeutet den Beschäftigten Geld vorzuenthalten."

Arbeitgebergefällige Verbandsspitzengespräche

Seit Jahren unterbietet der DHV die Tarifverträge der IG Metall, mit dem Ergebnis, dass etwa ein Drittel der Beschäftigten in den Textilen Diensten weniger verdienen und längere Arbeitszeiten haben. Nach eigenen Angaben organisiert der DHV in der Branche gerade einmal 195 der knapp über 50.000 Beschäftigten.

Aus Sicht der IG Metall stellt das LAG Hamburg daher zu Recht fest, dass der DHV generell und damit auch in dieser Branche keine Durchsetzungskraft für sich reklamieren kann. Ihre Tarifverträge basieren nicht auf einem Beschäftigtenwillen, sondern sind allein Ergebnis von arbeitgebergefälligen Verbandsspitzengesprächen.

Verfahren über mehrere Jahre

"Es war höchste Zeit, dass dem Tarifdumping durch Gefälligkeitsverträge Einhalt geboten wird", unterstreicht Miriam Bürger, Verhandlungsführerin der IG Metall für die Textilen Dienste. "Unsere Gewerkschaftsmitglieder setzen sich regelmäßig in Tarifbewegungen für steigende Löhne und Gehälter ein. Zuletzt haben sie die Verkürzung der Arbeitszeit auf 37 Stunden in der Woche in Ost und West ab 01.01.2023 durchgesetzt. Dumpingtarifverträge wie die des DHV missbrauchen das Tarifrecht zu Lasten der Beschäftigten. Mit dem Urteil hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er die Tarifautonomie wirksam schützen kann."

Geklagt hatte die IG Metall zusammen mit ver.di, der NGG und den Arbeitsbehörden der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren lief über mehrere Jahre und wurde nun in Hamburg entschieden. Der DHV hat angekündigt, Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen.

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