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06.07.2020
DGB: Die Grundrente kommt!

Schon seit vielen Jahren wird diskutiert, geringe Renten aus langjähriger Beitragszahlung aufzuwerten. Doch aufgrund von Neiddebatten und aus Kostengründen wurde es immer wieder verworfen. Nun kommt endlich die Grundrente, für die Gewerkschaften ein echter sozialpolitischer Erfolg!

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und seiner Mitgliedsgewerkschaften ist eine Aufwertung der Renten nach langjähriger Arbeit mit geringen Löhnen zwingend notwendig. Die jetzt beschlossene Grundrente ist ein erster wichtiger Schritt dazu.

Rente, die zum Leben reicht

Fakt ist: Unser Rentensystem ersetzt nicht 100 Prozent des Nettolohns. Nach 45 Beitragsjahren liegt die Ersatzrate aktuell bei rund 48 Prozent der durchschnittlichen Entgeltposition vor Steuern. Nach 45 Jahren Beitragszahlung auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns beträgt die gesetzliche Rente damit weniger als das durchschnittliche Existenzminimum – und selbst wenn durchgehend zusätzlich vier Prozent in eine private Rente gespart würden, bleibt das Einkommen darunter.

Damit müssen Beschäftigte mit Beginn der Rente zum Sozialamt gehen, obwohl sie ihr ganzes Leben lang in die Rentenversicherung eingezahlt und gearbeitet haben, um nicht zum Sozialamt zu müssen. Für diese Gruppe brauchen wir eine funktionale Regelung, die strukturell zu einem Rentenanspruch mindestens in Höhe des durchschnittlichen Existenzminimums führt. Jedenfalls für die Vergangenheit kann dies nur durch eine Aufwertung des bestehenden Rentenanspruchs gelöst werden – für zukünftige Beitragszeiten sind auch andere Optionen zusätzliche Beiträge denkbar.

Wie funktioniert die Grundrente?

Die Grundrente erhalten Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Der Aufschlag durch die Grundrente kann bis zu 404 Euro pro Monat (brutto) betragen. Im Durchschnitt soll er bei rund 83 Euro pro Monat liegen. Die Berechnung der Grundrente inklusive Einkommensprüfung findet automatisch statt. Ein Antrag ist nicht nötig. Die Aufwertung geringer Rentenansprüche aus langer Beitragszahlung stärkt die Akzeptanz der Rentenversicherung deutlich. Sie sichert den Beschäftigten nach langjähriger Beitragszahlung, Kindererziehung und Pflege zu, dass die Rente regelmäßig wenigstens das Existenzminimum abdeckt.

Das nun beschlossene Gesetz stockt die ausgezahlte Rente nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag deutlich auf. Bei Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn ergäbe sich nach geltendem Recht eine ausgezahlte Rente von rund 660 Euro. Die Grundrente würde den Rentenanspruch um rund 270 Euro auf rund 930 Euro aufstocken und läge damit gut zehn Prozent über dem durchschnittlichen Existenzminimum. CDU/CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass sie die „Lebensleistung“ von Menschen honorieren wollen, die Jahrzehnte lang Beiträge gezahlt haben und trotzdem nur einer kleine Rente erwarten. Diese Menschen sollen eine Grundrente bekommen, damit sie im Alter mehr haben und ihr „Einkommen“ über der Grundsicherung liegt.

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