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11.01.2021
DGB: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU

In der Europäischen Union (EU) gelten auch weiterhin soziale Mindeststandards für Beschäftigte – Klagen der Regierungen in Polen und Ungarn zugunsten einer neoliberalen Billiglohnstrategie scheitern

Flagge der Europäischen Union (Wikimedia Commons)

Europäischer Gerichtshof entscheidet: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit"!

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort", besagt die Entsenderichtlinie der Europäischen Union. Polen und Ungarn wollten sich daran nicht halten. Sie klagten vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und rügten dort eine Verletzung der kapitalistischen Dienstleistungsfreiheit. Dort verloren sie nun ihre Klagen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klagen von Polen und Ungarn ab. Im Urteil weist der EuGH darauf hin, dass der Gesetzgeber die Richtlinie 2018 ändern durfte, um damit sicherzustellen, dass die Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union gleich seien und ein freier Dienstleistungsverkehr mit sozialen Mindeststandards stattfinden könne.

Entsenderichtlinie gibt finanzielle und soziale Sicherheit

Somit steht nun fest, dass die reformierte Entsenderichtlinie bleibt. Die Gewerkschaften begrüßen das. Die vor der Entsenderichtlinie stattgefundene Ausbeutung der in andere Länder entsandten Beschäftigten und die damit verbundene Konkurrenz durch Billiglöhne in verschiedenen Ländern könne damit nicht mehr stattfinden. Entsandte Arbeitnehmer müssten im Nachbarland ebenso entlohnt werden wie Einheimische.
  
"Es ist zwar nicht alles Gold, was glänzt und es gibt sicherlich eine Vielzahl von Bereichen, in welchen vieles optimaler laufen könnte", meint die Rechtsschutzsekretärin des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Susanne Theobald. "Aber der Fortbestand der intensiv ausgehandelten Entsenderichtlinie gibt Betroffenen bereits eine große finanzielle und soziale Sicherheit. Das Urteil des EuGH ist deshalb nach Ansicht der Gewerkschaften zu begrüßen".

Auch Anja Piel, Vorstandsmitglied im DGB, lobte das EuGH-Urteil als klares politisches Signal. "Viele Firmen machen aus der Ausbeutung von entsandten Beschäftigten ein lukratives Geschäftsmodell. Mit der revidierten Entsenderichtlinie stehen den Beschäftigten nun mehr Rechte zu, sei es beim Lohn oder den Unterkunftsbedingungen. Daran müssen sich nun alle Unternehmen halten." Wie viele Beschäftigte innerhalb der Europäischen Union entsandt werden, ist nach Gewerkschaftsangaben statistisch nicht erfasst. Im Jahr 2015 wurde deren Zahl auf rund zwei Millionen geschätzt, mehr als 400.000 davon alleine in Deutschland.

Mehr Informationen: Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 08. Dezember 2020, Aktenzeichen: C-620-18

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