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04.02.2021
IG Metall: Arbeitszeitabsenkung mit Lohnausgleich – notwendig und bezahlbar!

Im Rahmen der Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie 2021 fordert die Gewerkschaft unter anderem Beschäftigungssicherung; wie soll diese erfolgen und ist sie finanzierbar?

Wenn durch Krise und Transformation das Arbeitsvolumen im Betrieb sinkt, können durch Arbeitszeitabsenkung Beschäftigte gehalten werden, statt sie zu entlassen. Das hat auch Vorteile für die Betriebe. Damit sich die Beschäftigten eine Absenkung leisten können, ist ein Entgeltausgleich unerlässlich.

Im Organisationsbereich der IG Metall sind ca. 58 Prozent der Arbeitsplätze stark von Transformation betroffen. Allein in der Automobilindustrie sollen in den nächsten Jahren mehr als 50.000 Arbeitsplätze wegfallen, mittelfristig sind weitere 180.000 gefährdet.

Arbeitszeitabsenkung ist ein gutes Mittel, um Beschäftigung zu sichern. Weil Kurzarbeit zeitlich begrenzt ist, regeln die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie weitere Modelle der Arbeitszeitabsenkung, jedoch ohne Aufzahlung. Über längere Zeit können sich Beschäftigte die Entgeltverluste aber nicht leisten.

Da Betriebe bei Arbeitszeitabsenkung weniger Entgelt zahlen, Kosten für Entlassungen sparen, qualifizierte Beschäftigte halten und später weniger Kosten haben um die Produktion hochzufahren, können sie eine Zuzahlung finanzieren. Mit 4 Prozent Entgelterhöhung könnte ein Entgeltausgleich von fast 47 Prozent bei der Absenkung von 35 auf 32 Stunden pro Woche finanziert werden. Beim Personalkostenanteil von etwa 19 Prozent in der Metall- und Elektroindustrie, würden die Gesamtkosten nur um 0,76 Prozent ansteigen.

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