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03.02.2021
Schweinfurt: Betriebsrat genehmigt keine Mehrarbeit mehr

Der Betriebsrat von Schaeffler Schweinfurt informiert in seinem aktuellen Rundbrief Nr. 5 vom 03.02.2021 über sein "Nein" zu Mehrarbeit und den Stand der SPACE-Gespräche

Hintergrund: 
 
Aktuell laufen die Sondierungsgespräche bzw. Interessenausgleichsverhandlungen mit der Arbeitgeberseite.
Der Betriebsrat hat in allen Verhandlungspaketen zusammen mit dem Info Institut Gegenvorschläge zu den
Arbeitgeberkonzepten vorgelegt.

Bisher hat der Arbeitgeber entweder die Vorschläge abgelehnt oder ignoriert.

Die Gegenvorschläge des Arbeitgebers sind nicht akzeptabel. Wir wünschen konstruktive Gespräche mit der Zielsetzung
Arbeitsplätze zu erhalten und Zukunftsperspektiven zu schaffen.
Bisher hat der Betriebsrat in Schweinfurt punktuell noch Mehrarbeit genehmigt. Mit Beschluss vom 03.02.2021
genehmigt der Betriebsrat keine Mehrarbeit mehr.

Nachfolgend die entsprechenden Vorgehensweisen:

1.  Mit dem heutigen Datum 03.02.2021 werden, bis auf Widerruf, keine Mehrarbeiten in den Fertigungsbereichen oberhalb der 16. Wochenschicht (16. Schicht: Samstag von 06:00 bis 14:00 Uhr) vom Betriebsrat genehmigt. Dies betrifft die 17. bis 21. Schicht (Samstag von 14:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr)

2.  Ab Datum 08.02.2021 KW6/2021 werden Mehrarbeiten unterwöchig sowie auch in der 16. Schicht vom Betriebsrat nicht mehr genehmigt.

3.  Für Bereiche mit einem vereinbarten Sonderschichtmodell werden ab Datum 06.02.2021 KW5/2021 keine zusätzlichen freiwilligen Schichten (19. bis 21. Schicht) genehmigt.

4.  Für Bereiche mit einem vereinbarten Sonderschichtmodell werden ab Datum 13.02.2021 KW6/2021 alle vereinbarten Sonderschichten am Wochenende, bis auf Widerruf, abgesagt. Die betroffenen Mitarbeiter sind dann zu keiner Arbeitsleistung am Wochenende verpflichtet. Mehrarbeit ist auch nicht auf freiwilliger Basis möglich. Die hinterlegten Schicht- und Freischichtpläne behalten ihre Gültigkeit, da Abweichungen mitbestimmungspflichtig sind.

5.  Ein Mehrarbeitsvolumen >20 Stunden/Monat kann, bis auf Widerruf, nicht mit dem BR vereinbart werden.

6.  Servicearbeiten, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten betrifft dies, mit Ausnahme Punkt 5 dieser Mitteilung, nicht. Das definierte Genehmigungsverfahren bleibt dabei unverändert.

7.  Nachträglich gestellte Mehrarbeitsanträge, d. h. Mehrarbeitsanträge, die nach dem Ereignis der Mehrarbeit gestellt werden, werden grundsätzlich nicht mehr vom BR genehmigt. Dies kann Auswirkungen auf die Entlohnung der Mehrarbeit haben.

Wir wünschen eine schöne Woche.

Euer Betriebsrat

Jürgen Schenk         Petra Blumenau              Peter Ziegler 
BR-Vorsitzender      Stellv. BR-Vorsitzende      Stellv. BR-Vorsitzender

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