Startseite
19.02.2021
Herzogenaurach: Homeoffice, Netzkameras, SPACE-Altersteilzeit, Pausenraum, Aufhebungsverträge, Behinderung

Betriebsratsaushang Nr. 07/2021: Der Betriebsrat von Schaeffler in Herzogenaurach informiert die Kolleginnen und Kollegen über aktuelle Entwicklungen

Homeoffice und neue Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2

Seit dem 27.01.2021 ist die neue Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Diese beinhaltet grundsätzlich folgende neue Regelungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice (bei Homeoffice-fähigen Arbeitsplätzen) anzubieten. Mitarbeitende sollten das Angebot annehmen, soweit sie können. Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.

Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung stellen. Bei Schaeffler gilt unter anderem: Aufgaben, die von Mitarbeitern nur unter 1,5 m Abstand durchgeführt werden müssen, bekommen vom Arbeitgeber eine FFP2-Maske gestellt. Auch muss für die geplante Anwesenheit im Büro im Vorfeld ein Antrag per Workflow gestellt werden, der dann durch die Führungskraft genehmigt werden muss (LINK). Die neue Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 ist bis 15.03.2021 gültig. Verstöße gegen diese neue Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Informationen finden Sie im Internet (LINK) und im Sconnect (LINK). Unabhängig von der neuen Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 behält die KBV „Mobiles Arbeiten“ Gültigkeit (LINK).

Die Nutzung von Webcams (Netzkameras) ist freiwillig

Siehe hierzu die KBV „Einsatz von Instant Messaging-Systemen und ihre Integration in Office-Systeme“ (LINK): „Die Nutzung einer Webcam für face-to-face-Videogespräche oder Videokonferenzen der Beschäftigten ist freiwillig. Die Nutzung kann von den Beschäftigten sowohl grundsätzlich als auch im Einzelfall ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigert werden. Es dürfen keine dienstlichen Anweisungen zur Nutzung von Webcams erteilt werden.“

Altersteilzeit im Rahmen von SPACE (3+3)

Künftig ist es möglich, dass die Altersteilzeitverträge im Rahmen von SPACE für bis zu 6 Jahre abgeschlossen werden. Dies hat einseitig der Arbeitgeber so festgelegt. Ebenso die Bedingungen, dass dies bis 31.03.2027 endet und dass die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Renteneintritt endet – mit maximalen Abschlägen! Solltet ihr Interesse an dieser ATZ haben, wendet euch bitte an euer Personalreferat und lasst euch ein Angebot machen.

Öffnung der ‚großen Kantine‘ G38 als Sozialraum

Durch eine Sondergenehmigung des Gesundheitsamts ERH ist es gelungen, den Essbereich des Betriebsrestaurants (G38) für Kolleg*innen ohne eigenen Schreibtisch als Pausenraum zu öffnen. Dort kann unter Einhaltung der Hygienerichtlinien (u. a. Abstandsregelung) das mitgebrachte Essen eingenommen werden. Geplante Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 11:00 bis 14:00 Uhr.

Aufhebungsverträge

Derzeit laufen viele Personalgespräche zum Freiwilligenprogramm SPACE. In diesen Gesprächen werden Mitarbeitern oftmals ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten. Dieses Angebot beruht auf beidseitiger Freiwilligkeit. Zu diesem Gespräch kann jederzeit ein Betriebsrat oder ein Schwerbehindertenvertreter hinzugezogen werden. Auch sollte der Inhalt des Termins im Vorfeld von der Führungskraft an den betroffenen Mitarbeiter kommuniziert werden. Das Freiwilligenprogramm (Aufhebungsvertrag mit Abfindung) endet zum 31.03.2021.

Von Behinderung bedroht...

Eine längere Krankheit, ein Unfall, gesundheitliche Einschränkungen – sie begleiten mich täglich, schränken mich in meiner Leistungsfähigkeit ein, privat und beruflich. Schnell ist durch eine Krankheit oder einen Unfall der Arbeitsplatz und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dauerhaft gefährdet. Wiedereingliederung, BEM, Reha, Schwerbehinderung, Gleichstellung, Selbsthilfegruppe, Förderung, Kontakt zu Behörden anderen Institutionen und Fachleuten: Die Schwerbehindertenvertretung SBV (LINK) hilft – auch wenn noch keine Schwerbehinderung vorliegt. In Zeiten von Corona sind wir vorwiegend telefonisch oder per Mail erreichbar. Unser Büro im ehemaligen adidas-Gebäude (G42) ist leider nicht durchgehend besetzt.

Bei Fragen/Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die Betriebsräte in Herzogenaurach.

Hanna Köhler, Tel. +49-9132-82-1273
Grigore Beutura, Tel. +49-9132-82-88611
Andrea Grimm, Tel. +49-9132-82-4822

Druckansicht