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03.03.2021
Eltmann: Aufruf zum (digitalen) Warnstreik am 05.03.2021

Die IG Metall-Vertrauensleute am Schaeffler-Standort in Eltmann rufen zu einem Warnstreik im Rahmen der Tarifrunde 2021 der Metall- und Elektroindustrie auf – auch über Homeoffice!

Aufruf zum Warnstreik

Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie

Betrieb/Ort:  Schaeffler Eltmann / Beschäftigte im Homeoffice
Datum:  Freitag, 05. März 2021
Uhrzeit:  13:30 Uhr

Wir fordern

  • eine Anhebung der Einkommen (Entgelte und Ausbildungsvergütungen) um 4% bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Das Volumen der Einkommenssteigerung soll auch für Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung zur Verfügung stehen!
  • eine Verbesserung der gekündigten Tarifregelungen zur Beschäftigungssicherung durch Modelle der Arbeitszeitabsenkung mit einem Teilentgeltausgleich!
  • einen tariflichen Rahmen für betriebliche Zukunftstarifverträge!
  • das Angebot eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses für alle Ausgebildeten nach bestandener Abschlussprüfung!

 

Warnstreik – unser gutes Recht  auch im Homeoffice!

Die Beschäftigten im Homeoffice sind natürlich genauso zur Teilnahme an unserem Warnstreik aufgerufen wie alle Beschäftigten im Betrieb.

So könnt ihr Euch beteiligen:

  • Meldet Euch von Eurem Arbeitsrechner ab / Loggt Euch aus dem betrieblichen Netz aus
  • Erstellt eine Abwesenheitsnotiz “Ich befinde mich im Warnstreik”
  • Ein Abmelden beim Vorgesetzten oder im Betrieb, das Ausstechen oder Erfassen der ausfallenden Arbeitszeit ist nicht notwendig
  • Der Warnstreik dauert von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr, das heißt: ab 14:30 Uhr beginnt die Arbeitszeit wieder

Streikrecht ist Grundrecht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bestätigt:
“Warnstreiks, Demonstrationen und Kundgebungen während der Arbeitszeit, zu denen die IG Metall in der Tarifauseinandersetzung aufruft, sind zulässig und verstoßen nicht gegen den Arbeitsvertrag.”

Grundgesetz – Art. 8 Versammlungsfreiheit:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Bayerische Verfassung – Art. 113:
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.

IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt, vertreten durch den Vorstand, 1. Vorsitzender: Jörg Hofmann   V.i.S.d.P. Peter Kippes, 1. Bevollmächtigter IG Metall Schweinfurt, Manggasse 7 - 9

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