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30.03.2021
Herzogenaurach: Altersteilzeit, Betriebsversammlung, Arbeitszeit, Freiwilligenprogramm, Tarifrunde 2021

Betriebsratsaushang Nr. 10/2021: Der Betriebsrat von Schaeffler in Herzogenaurach informiert die Kolleginnen und Kollegen über aktuelle Entwicklungen

Unterschied zwischen der tariflichen Altersteilzeit und der Altersteilzeit im Freiwilligenprogramm

Altersteilzeit nach Tarifvertag und GBV Altersteilzeit/Flexibler Übergang in Rente:
Die Grundlage der tariflichen Altersteilzeit ist der Tarifvertrag und die gültige GBV „Altersteilzeit/Flexibler Übergang in Rente“ (LINK). Am Standort HZA bekommen nur die tariflichen Mitarbeiter zu gegebener Zeit ein Beratungsgespräch in der Personalabteilung, die auf der Liste „Altersteilzeit “ stehen. Die Aufnahme auf diese Liste erfolgt über die Personalabteilung. Einmal im Quartal beraten sich Betriebsrat und Personalabteilung über die Auswahl der Mitarbeiter, die einen Anspruch zur Altersteilzeit haben und somit auch einen Termin zum Beratungsgespräch bekommen.

Grundsätzliche Kriterien sind: Der „allgemeine Anspruch“ (d. h. ab dem 61. Lebensjahr mit max. Laufzeit von 4 Jahren) und der „besondere Anspruch“(d. h. ab dem 58. Lebensjahr mit max. Laufzeit von 5 Jahren für Mitarbeiter mit Schwerbehinderung/Gleichstellung und/oder Schichtarbeit). Nach diesem Beratungsgespräch kann/sollte sich der Mitarbeiter informieren (u. a. bei der Rentenkasse), ob er das Angebot annimmt. Wenn diese Bewertung positiv ausfällt, bekommt der Mitarbeitende zeitnah einen entsprechenden Altersteilzeitvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Wenn das Angebot allerdings dem Mitarbeitenden nicht zusagt, kann man sich wieder auf die Liste zur Altersteilzeit setzen lassen, um ggf. später zu einem Beratungsgespräch ausgewählt zu werden.

Altersteilzeit nach dem aktuellen Freiwilligenprogramm:
Auch hier ist die Basis für ein Angebot die Regelung zur Altersteilzeit nach Tarifvertrag und GBV „Altersteilzeit/Flexibler Übergang in Rente“. Zusätzlich wurden aber Eckpunkte festgelegt, die bis zum Ende des Freiwilligenprogramms (Ende am 31.03.21!) im Rahmen vom Abbauprogramm SPACE (LINK) beachtet werden müssen: u. a. Zeitpunkt zu Eintritt in die Rente mit dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Sich dazu beraten lassen können sich alle Mitarbeitende, deren Stelle im Rahmen von SPACE abgebaut werden kann/ soll und die altersbedingt in Frage kommen würden. Da das Freiwilligenprogramm beidseitige Freiwilligkeit beinhaltet, hat man keinen Anspruch auf eine Angebotserstellung.

Fragen und Antworten zur Altersteilzeit finden Sie im Sconnect (LINK).

Betriebsversammlung 2021

Durch den erneuten Anstieg der Inzidenzzahlen ist der Betriebsrat gerade im sehr engen Austausch mit dem Krisenstab HZA, der Werkleitung und der Personalleitung, ob und wie eine Betriebsversammlung (in geschlossenen Räumen) umgesetzt werden kann. Oberste Priorität hat hierbei, keinen Teilnehmenden einem erhöhten Risiko einer Ansteckung von COVID19-Infektion auszusetzen. Sobald es hierzu Details gibt, werden wir über BR-Aushänge informieren.

Arbeitszeit

Die tariflich festlegte Arbeitszeit sind täglich 7 Stunden, die durch einzelvertragliche Anpassung erhöht (in der Regel 8 Stunden) oder verringert (Teilzeit) werden kann. Zudem gilt aber für alle Arbeitnehmer auch das Arbeitszeitgesetz. Hier ist in §3 geregelt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden“. Arbeitnehmer sind im Sinne dieses Gesetzes alle Mitarbeiter, also auch außertarifliche Angestellte AT (einzige Ausnahme sind die Leitenden Angestellten nach §105 BetrVG).

Ende des Freiwilligenprogramms

Das Freiwilligenprogramm im Rahmen vom Abbauprogramm SPACE endet zum 31.03.21. Im Zuge der Verhandlungen zum Interessenausgleich wurde für Werkzeugbau und Sondermaschinenbau (LINK) das Freiwilligenprogramm in diesen beiden Bereichen bis zum 31.08.21 verlängert.

Tarifrunde 2021

Derzeit stocken die Verhandlungen zur Tarifrunde 2021 zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband (LINK).

Bei Fragen/Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die Betriebsräte in Herzogenaurach.

Hanna Köhler, Tel. +49-9132-82-1273
Grigore Beutura, Tel. +49-9132-82-88611
Andrea Grimm, Tel. +49-9132-82-4822

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