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08.04.2021
IG Metall: Tarifbeschäftigte sind auch in der Krise besser dran

Die Gewerkschaften handeln für ihre Mitglieder die Tarifverträge aus – In der Kurzarbeit zeigt sich der Wert einer starken Gewerkschaft

Ein aufgestocktes Kurzarbeitergeld erhielten im Juni 2020 rund 54 Prozent der abhängig Beschäftigten, bei denen ein Tarifvertrag galt. Dagegen profitierten nur 31 Prozent der Beschäftigten ohne Tarifvertrag von einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes.

Das Kurzarbeiter- und auch das Saison-Kurzarbeitergeld betragen grundsätzlich bei Arbeitnehmern
• mit einem Kinderfreibetrag (mit einem Zähler von mindestens 0,5) oder
• bei denen ein zu berücksichtigendes Kind durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachgewiesen ist
67 Prozent dieser Nettoentgeltdifferenz (Leistungssatz 1). Bei allen anderen Arbeitnehmern gelten 60 Prozent (Leistungssatz 2).

Arbeitnehmer, die mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, erhalten ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs 70 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (mit Kind im Haushalt 77 Prozent). Ab dem siebten Monat wird das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (mit Kind im Haushalt 87 Prozent) erhöht. Diese Regelung wurde wegen der Corona-Krise eingeführt und gilt bis zum 31. Dezember 2021, wenn die Kurzarbeit bis zum 31. März 2021 eingeführt wurde.

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