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12.05.2021
IG Metall: Gesundheitsförderung dank Betriebsrat

Mitbestimmung hält gesund: Wenn es einen Betriebsrat gibt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen betriebliche Gesundheitsförderung anbieten.

Betriebliche Mitbestimmung hat für Arbeitnehmer durchweg einen positiven Effekt. Das konnten Wissenschaftler der Universität Trier, der Bournemouth University sowie der George Washington University mit einer empirischen Untersuchung nachweisen.

Mehr Gesundheitsförderung dank Betriebsrat

Sie konnten auch aufzeigen, dass sich Unternehmen mit einem Betriebsrat häufiger an unternehmensübergreifenden Netzwerken zur Gesundheitsförderung beteiligen als andere. Wenn es einen Betriebsrat gibt, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass betriebliche Gesundheitsförderung angeboten wird, um 18 %. Konkrete Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung sind beispielsweise

• Fehlzeitenanalyse,
• Beschäftigtenbefragungen,
• Gesundheitszirkel,
• Gesundheitsuntersuchungen,
• Gesundheitstage,
• Physiotherapieangebote,
• Schulungen und Beratung zu Sucht, seelischen Problemen oder Ernährung sowie
• finanzielle Unterstützung für außerbetriebliche Präventionsmaßnahmen.

Mittler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Betriebsräte sorgen auch dafür, dass Informationen verbreitet werden. Sie informieren z. B. die Beschäftigten über Gesundheitsrisiken. Und sie teilen der Geschäftsleitung mit, wo es Probleme im Arbeitsprozess gibt oder welche Bedürfnisse die Belegschaft hat, auch beim Thema Gesundheit und Wohlbefinden.

Außer dem Mitbestimmungsrecht haben Betriebsräte noch weitere Befugnisse, die bei Gesundheitsthemen ebenfalls eine Rolle spielen können:
• Sie können Betriebsvereinbarungen abschließen.
• Sie können bewirken, dass gesundheitsfördernde Maßnahmen trotz Kosten für den Arbeitgeber stattfinden.
• Sie dürfen überwachen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit einhält.

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