Der Betriebsrat von Schaeffler Schweinfurt informiert in seinem aktuellen Infoblatt vom 21.06.2021 über die Ausweitung der 40-Stunden-Verträge
Ausweitung der 40 Stundenverträge im Gewerblichen Bereich durch den AG
Aufgrund der angespannten Auftragslage und dem Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt wurde in der Sitzung am 17.06.2021 der Betriebsrat darüber informiert, dass in den genannten Bereichen (siehe unten) den Mitarbeitern in doppelter Freiwilligkeit ein 40-Stunden-Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 angeboten wird. In der tariflichen Quote lässt es der Tarifvertrag zu, ohne Mitbestimmung des Betriebsrates dies anzubieten. Es können im gewerblichen Bereich bis zu 400 40-Stunden-Verträge abgeschlossen werden. In der Regelungsabsprache wurde u. a. festgehalten, dass für Mitarbeiter, welche diesen ablehnen, keine Nachteile entstehen werden.
Auswirkungen für den Mitarbeiter:
Kriterium Vorteile Nachteile
Entlohnung Erhöhte Tarifvergütung Mehrarbeitszuschläge ab
(ca. +14%) inkl. der 41. Stunde/Woche
zusätzliche tarifliche statt 36. Stunde/Woche
Sonderzahlung:
Erhöhtes Urlaubsgeld
Erhöhtes Weihnachtsgeld
Erhöhtes T-Zug-Entgelt
Erhöhtes Krankengeld
Rente Erhöhter gesetzlicher ---
Rentenanspruch
Freischichten --- Reduzierung der Anzahl der
Freischichtwochen ("Hälftige
Freischichtwoche", d. h. 3
Freischichttage statt 6 Frei-
schichttage im 8-Wochen-Zyklus)
Auszug aus der Regelungsabrede:
Durch die temporäre freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit von gewerblichen Mitarbeitern (Mitarbeiterkreise 20, 23) auf eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021, ist es notwendig eine Anpassung der Schichtplanung für die betroffenen Mitarbeiter vorzunehmen. Eine Erhöhung der Arbeitszeit ist ausschließlich zum Monatsersten möglich. In diesem Zusammenhang wird eine Integration der gewerblichen Mitarbeiter mit erhöhter Arbeitszeit in Abhängigkeit vom bestehenden Schichtmodell vorgenommen.
Ausgenommen sind Mitarbeiter in Teilzeit sowie in Verkürzter Vollzeit sowie Mitarbeiter in Altersteilzeit. Hierbei wird das Instrument der Anpassung der Freischichtregelung – in Form der Reduzierung der Anzahl der Freischichttage – vereinbart. Die Anzahl der 40-Stunden-Verträge im gewerblichen Bereich ist bis zu einem Volumen von 400 Verträgen nutzbar. Von diesen Freischichttagen sind lediglich einzelne Mitarbeiter zwecks Erreichung der individuellen vertraglichen Wochenarbeitszeit (IRWAZ) betroffen. Grundsätzlich wird von allen anderen Mitarbeitern auf der entsprechenden Schicht gemäß Schichtrhythmus gearbeitet. Die Kalenderwoche teilen sich stets 2 Mitarbeiter mit jeweils einer hälftigen Freischichtwoche.
Diese Regelungsabsprache hat Gültigkeit für beigefügte Segmente am Standort Schweinfurt:
• WI/FSW-P11, Pendelrollenlager >320mm, WI/FSW-P12, Pendelrollenlager <320mm
• WI/FSW-P18, Service, WI/FSW-P21, Getriebelager
• WI/FSW-P24, Kugellager, WI/FSW-P26, Hochgenauigkeitslager
• WI/FSW-P33, Schmiede, WI/FSW-P34, Wärmebehandlung
• WI/FSW-P35, Dreherei, WI/CSW-CW, LVZ
Euer Betriebsrat
Jürgen Schenk Petra Blumenau Peter Ziegler
BR-Vorsitzender Stellv. BR-Vorsitzende Stellv. BR-Vorsitzender